Deutschland führt europäische Verordnung aus

Am 13. Januar 2010 beschloss das Kabinett das so genannte Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung, das in Verbindung mit jener Verordnung zur besseren Aufsicht über Ratingagenturen beitragen soll.
Diese Regelung ist notwendig, da insbesondere den Ratingagenturen in der Finanzmarktkrise ein folgenreiches Versagen zum Vorwurf gemacht wird: Nach allgemeiner Auffassung haben sie die schlechte Marktlage nicht früh genug in ihren Ratings zum Ausdruck gebracht und diese nicht rechtzeitig angepasst, als sich die Krise bereits zugespitzt hatte. Die führenden Agenturen hatten die risikoreichen Kreditpakete, die die Finanzkrise um die ganze Welt getragen hat, viel zu lange viel zu gut bewertet und so ein System der vermeintlichen Sicherheit geschaffen.
Die EU-Ratingverordnung sieht nunmehr vor, dass Agenturen, damit ihre Ratings für aufsichtliche Zwecke in der EU verwendet werden können, sich in der EU registrieren lassen und dann die Standards der EU-Ratingverordnung einhalten müssen. Die EU-Ratingverordnung hat u.a. als Ziele, die Transparenz über den Bewertungsprozess von Ratingagenturen zu erhöhen sowie Interessenkonflikte von Ratingagenturen zu vermeiden. Ratingagenturen dürfen keine Beratungsleistungen mehr für Unternehmen erbringen, die sie bewerten.
Mit dem Ausführungsgesetz werden die Modalitäten der Anwendung der EU-Ratingverordnung in Deutschland wie folgt geregelt:
Um die laufende Überwachung durch die BaFin zu gewährleisten, sollen sich die Ratingagenturen einmal jährlich einer Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer unterziehen, der der BaFin Bericht erstatten muss. Außerdem soll die BaFin das Recht bekommen, jederzeit, auch ohne konkreten Anlass, eine Prüfung bei den Ratingagenturen durchzuführen.