Glossar

Steuerflucht

Begriffsbestimmung

Steuerflucht ist die Verlagerung der Einkunftsquellen oder der persönlichen Steueranknüpfungspunkte in ein Niedrigsteuerland, eine so genannte "Steueroase". Steueranknüpfungspunkte sind je nach Staat unterschiedlich. Manche Staaten besteuern auf der Grundlage des Wohnsitzes, andere aufgrund der physischen Präsenz des Steuerzahlers oder wegen der Zugehörigkeit zu einem im Staat ansässigen Unternehmen. Auf diese Weise kann der „Steuerflüchtige“ die Zahlung von Einkommensteuer vermeiden.

Besteuerung im Ausland

In Deutschland ist die Besteuerung einer Person an dessen Wohnsitz, bzw. gewöhnlichen Aufenthalt, oder den Firmensitz gebunden. Bei Körperschaften ist der Ort der Geschäftsleitung entscheidend. Damit wird, anders als beispielsweise bei den USA, durch das deutsche Recht keiner aufgrund seiner deutschen Staatsangehörigkeit besteuert.

Erfüllt eine Person die persönlichen Steueranknüpfungspunkte in Deutschland, dann ist sie grundsätzlich mit ihrem gesamten Einkommen, unabhängig davon wo es erzielt wurde, in Deutschland steuerpflichtig (unbeschränkte Steuerpflicht). Um Doppelbesteuerungen durch verschiedene Staaten zu vermeiden oder abzumildern, gibt es eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen.

Besteuerung weiterer Einkunftsquellen

Eine beschränkte Steuerpflicht ergibt sich dann, wenn eine Person keine persönlichen Steueranknüpfungspunkte erfüllt, aber dennoch Einkünfte erzielt, beispielsweise durch im Ausland vermietete Häuser oder durch Dividende ausländischer Unternehmen (Quellensteuer). Dann sind entsprechende Steuern in dem Staat fällig, in dem sich die Einkunftsquelle befindet, soweit dies nicht durch ein  Doppelbesteuerungsabkommen anders festgelegt ist.

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