
Wolfgang Schäuble zu Gast bei n-tv: „Wir sind auf dem richtigen Weg“
Der deutsche Zoll ist eine dem Bundesministerium der Finanzen nachgeordnete Bundesverwaltung mit einem facettenreichen Aufgabenspektrum und großer Bedeutung für die Einnahmeverwaltung des Bundes mit rund 38.000 Beschäftigten.
Die Zollverwaltung gliedert sich in fünf Bundesfinanzdirektionen und das Zollkriminalamt als Mittelbehörden sowie in 43 Hauptzollämter mit 275 Zollämtern und acht Zollfahndungsämter als örtliche Behörden. Daneben bestehen das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung mit dem Fachbereich Finanzen der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, das Kompetenzzentrum für das Kassen- und Rechnungswesen, vier Bundeskassen sowie der Bereich Beschaffung der Bundesfinanzverwaltung bei der Bundesfinanzdirektion Südwest.
Die Zollverwaltung nimmt die dem Bund nach Art. 108 Abs. 1 des Grundgesetzes obliegenden Aufgaben wahr. Sie verwaltet die Zölle, das Branntweinmonopol, die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer und die Abgaben der Europäischen Gemeinschaften. Außerdem überwacht sie die Einhaltung der Verbote und Beschränkungen für den Warenverkehr über die Grenze.
Aufgabe des Bereiches Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung. Die Hauptzollämter sind Vollstreckungsbehörden des Bundes gemäß § 4 Buchstabe b des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (einschließlich der Vollstreckung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch X).
Der Bereich Beschaffung der Bundesfinanzverwaltung ist im Rahmen des "Kaufhaus des Bundes (KdB)" als eine von vier Vergabestellen des Bundes für festgelegte Warensortimente mit den ressortübergreifenden Aufgaben einer "Zentralen Beschaffungsstelle der Bundesverwaltung (ZBSt)" betraut.
Die Zollverwaltung erhebt Agrarabgaben nach den Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften. Auf dem Gebiet der gemeinsamen Marktorganisationen zahlt die Zollverwaltung Ausfuhrerstattungen, Produktionserstattungen sowie Prämien und erhebt die Produktionsabgaben auf Zucker und Milch (Garantiemengenabgabe). Sie wirkt mit bei der Gewährung von Beihilfen, Prämien für die Denaturierung sowie bei der Verwendungsüberwachung von Agrarwaren.
An der EU-Außengrenze (einschl. Flughäfen und Küste) kontrollieren Zollbeamtinnen und Zollbeamte den grenzüberschreitenden Warenverkehr, nehmen allein oder im Personalverbund mit Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei die grenzpolizeilichen Personenkontrollen vor und überwachen die Grüne Grenze. Sowohl an der EU-Außengrenze als auch bei den Zollstellen im Binnenland werden überwacht: die Einhaltung
Die Zollverwaltung führt zur Bekämpfung/Verhinderung der (internationalen) Geldwäsche auch Bargeldkontrollen durch.
Im deutschen Teil des Zollgebiets der Gemeinschaft obliegt der Zollverwaltung auch die Überwachung des Verkehrs mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren.
Der Wasserzolldienst nimmt seine Zollaufgaben vorrangig im Koordinierungsverbund Küstenwache wahr. Er wirkt zudem bei der Überwachung des Deutschen Festlandsockels nach dem Bundesberggesetz, beim schifffahrtpolizeilichen Vollzug nach dem Seeaufgabengesetz und der Fischereiaufsicht nach gemeinschaftlichem und nationalem Fischereirecht mit.
Aufgabe des Zollfahndungsdienstes ist die Bekämpfung der Zollkriminalität. Hierzu gehören der illegale Technologietransfer, Subventionsbetrug im Agrarbereich, der Rauschgift- und Zigarettenschmuggel und die Geldwäsche. Hier arbeitet die Zollverwaltung eng mit ausländischen Zoll- und Polizeibehörden, Einrichtungen der EU und internationalen Organisationen zusammen.
Die Bundeskassen wirken bei der Annahme und der Leistung von Zahlungen für den Bund mit, soweit es sich nicht um die Erhebung von Steuern handelt, die von Landesfinanzbehörden verwaltet werden.
Die Hauptzollämter sind Bundesfinanzbehörden und verwalten die Zölle, die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer und der (den Ländern zufließenden) Biersteuer sowie die Abgaben im Rahmen der Europäischen Union. Sie sind außerdem zuständig für die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs über die Grenze, für die Grenzaufsicht und für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben. Zu den letzteren gehören insbesondere die grenzpolizeilichen Aufgaben an der grünen Grenze und Grenzübergängen, die Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs, die Vollstreckung wegen öffentlich-rechtlicher Geldforderungen des Bundes, insbesondere der Forderungen der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger (Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, die Kassengeschäfte des Bundes, die Mitwirkung bei der Überwachung der Fischereizonen, des Festlandsockels, der Seeschifffahrt sowie bei der Qualitätskontrolle für Obst und Gemüse.