Durch die Flut in Pakistan sind beträchtliche Schäden entstanden. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die zur Unterstützung der Opfer getroffenen Verwaltungsregelungen in dem BMF-Schreiben vom 25. August 2010 zusammengefasst. Sie gelten vom 30. Juli 2010 bis zum 31. Dezember 2010.