
Wolfgang Schäuble zu Gast bei n-tv: „Wir sind auf dem richtigen Weg“
Das Bundesministerium der Finanzen bietet auf dieser Internetseite keine Formulare [Glossar] und Vordrucke an. Diese sind entweder auf eigens dafür eingerichtete Internetportale oder bei den für deren Verwendung zuständigen Behörden und auf deren Internetportale verfügbar. Werden Formulare und Vordrucke oder dafür amtlich vorgeschriebene Muster sowie etwaige Merkblätter dazu mit Verwaltungsanweisungen (z.B. BMF-Schreiben) eingeführt oder geändert und wird auf dieser Internetseite durch Vorabveröffentlichungen der entsprechenden Verwaltungsanweisungen darauf hingewiesen, werden diese Verwaltungsanweisungen gelöscht, sobald die Formulare und Vordrucke oder amtlich vorgeschriebenen Muster an anderer bzw. dafür vorgesehener Stelle verfügbar sind.
Die gewerbliche Verwendung von Formularen und Vordrucken (z.B. Abdruck der Einkommensteuererklärung in Tageszeitungen oder in der Fachliteratur) ist meist im Rahmen der üblichen rechtlichen Bestimmungen möglich. Zuständig dafür sind die entsprechenden Behörden, so z.B. die Finanzverwaltungen der Länder für Steuerformulare, an die entsprechende Anfragen (z.B. nach Druckvorlagen) zu richten sind.
Um den Datenaustausch zwischen Verwaltung, Bürgern und Unternehmen auszubauen und fortlaufend zu verbessern, wurde das Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung geschaffen. Dort werden Online-Dienstleistungen und interaktive Formulare der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören u.a. Formularangebote des Bundesministeriums der Finanzen und seinen zugehörigen Bundesoberbehörden sowie Formulare der Bundeszollverwaltung. Mit Hilfe des Formularservers ist ein vollständiger und medienbruchfreier Datenaustausch zwischen Verwaltung, Bürgern und Unternehmen möglich.
Zum Formular-Management-System [Extern]
ELSTER bietet allen Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären, Unternehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit, verschiedene Steuererklärungen [Glossar] elektronisch via Internet an das Finanzamt zu übermitteln. Dazu kann ElsterFormular, das kostenlose Steuerprogramm der deutschen Finanzverwaltung, oder aber jedes andere Softwareprodukt verwendet werden, in das die ELSTER-Schnittstelle integriert ist. Außerdem bietet ElsterOnline, das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung, nach der Registrierung verschiedene Steuererklärungen und Meldungen an. Diese können im ElsterOnline-Portal mit einem Internetbrowser online erfasst und abgegeben werden. Welche Steuererklärungen aktuell angeboten werden sowie weitere Informationen finden Sie unter ElsterOnline. Daneben können andere Verwaltungen und Organisationen (zum Beispiel Kammern, Gemeinden) mit Hilfe der ELSTER-Software Steuerdaten via Internet mit der Finanzverwaltung austauschen. Dazu steht zum einen ElsterFT, das kostenlose Programm der Finanzverwaltung, sowie andere Softwareprodukte, in die die ELSTER-Schnittstelle integriert ist, zur Verfügung.
Für die Abwicklung bestimmter steuerlicher Verfahren ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig. Auf seiner Internetseite informiert das BZSt u.a. über die Nutzung von Steuerformularen und die elektronische Übermittlung von Daten.
Zum Bundeszentralamt für Steuern [Extern]
Informationen über Vordrucke, Merkblätter und Formulare zu einzelnen Rechtsgebieten des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts sind auf der Internetseite der deutschen Zollverwaltung [Glossar] eingestellt.