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Bekanntmachung vom 12. August 2011 - IV C 5 - S 2533/11/10003 -
Bekanntmachung des Musters für die Lohnsteuer-Anmeldung 2012
Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2012 ist gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes bestimmt worden. Das Vordruckmuster und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2012“ werden hiermit bekannt gemacht. Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe automatischer Einrichtungen ausgefüllt werden (vgl. BMF-Schreiben [Glossar] vom 11. Mai 2004, BStBl I S. 475).
Berlin, 12. August 2011
IV C 5 - S 2533/11/10003
DOK: 2011/0607041
Bundesministerium der Finanzen
Im Auftrag