Staatenbezogene Informationen11.12.2009  

Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 23. August 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern

Protokoll zum steuerlichen Auskunftsaustausch mit Luxemburg am 11. Dezember 2009 unterzeichnet. Das Protokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifizierung durch die gesetzgebenden Körperschaften. Es wird dann auf Steuerjahre oder Veranlagungszeiträume anzuwenden sein, die 2010 beginnen.

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