Steuern24.08.2009  

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei gekündigt

Modernes Abkommen nach OECD-Standards gewünscht

Die Bundesregierung hat am 21. Juli 2009 das Doppelbesteuerungsabkommen [Glossar] (DBA) mit der Türkei gekündigt. Es läuft jedoch erst Ende nächsten Jahres aus. Solche Abkommen zwischen zwei Staaten werden geschlossen, um zu vermeiden, dass ein  steuerlicher Tatbestand in verschiedenen Staaten mehrfach besteuert wird. Sie regeln gemeinsame Begriffsverständnisse und wechselseitige Verzichte auf Besteuerungsrechte. Deutschland unterhält mit über 80 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen. Warum hat Deutschland das Abkommen mit der Türkei gekündigt?

Deutschland will internationale Standards umsetzen

Das bisherige Abkommen war veraltet und unausgewogen, so die Bundesregierung. In den Verhandlungen um eine Revision der bestehenden Regelungen konnten jedoch keine Erfolge erzielt werden. Deutschland will eine moderne Fassung mit der Türkei beschließen, die sich an dem Musterabkommen der OECD [Glossar] orientiert.

Für deutsche Investoren in der Türkei ändert sich jedoch in den nächsten Monaten gar nichts. Noch besteht das alte DBA weiter, erst ab 2011 wird es in Folge der Kündigung nicht mehr gelten. Auf eine Kündigung bereits zum 1. Januar 2010 wurde von deutscher Seite verzichtet, damit genügend Zeit bleibt, die bestehenden Meinungsunterschiede aus dem Weg zu räumen. Die Bundesregierung ist bereit, in konstruktiven Verhandlungen mit der Türkei ein neues, modernes und ausgewogenes Abkommen zu erarbeiten und zu unterzeichnen.

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