
Achtung: Betrüger versenden E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
Mit dem Kernbrennstoffsteuergesetz wird ab dem 1. Januar 2011 der Verbrauch von Kernbrennstoff (Uran 233 und 235 sowie Plutonium 239 und 241), der zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom verwendet wird, besteuert. In Forschungsreaktoren verbrauchter Kernbrennstoff unterliegt damit nicht der Besteuerung.
Die Steuer setzt an der Masse des Kernbrennstoffs an und entsteht, wenn ein Brennelement oder einzelne Brennstäbe in einen Kernreaktor erstmals eingesetzt werden und eine sich selbst tragende Kettenreaktion ausgelöst wird.