Kabinett beschließt Gesetzesentwurf mit Entlastungen für Familien und Unternehmen
Die schwerste Finanz- und Wirtschaftskrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ist noch nicht ausgestanden. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien deshalb ein steuerliches Sofortprogramm beschlossen, das die Krise weiter entschärfen soll. Im Bundesfinanzministerium wurden die Überlegungen in einen Gesetzesentwurf gefasst, den das Kabinett am 9. November 2009 beschlossen hat. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen jedes Jahr um 8,5 Mrd. Euro [Glossar] entlastet werden.
Bereits zum 1. Januar 2010 soll das Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Kraft treten. Schon beim Amtsantritt sagte Bundesfinanzminister Schäuble, dass man nun mit Hochdruck an der Umsetzung arbeiten müsse. Es sei richtig und wichtig, dass ab Anfang des Jahres wirksame Entlastungen zum Tragen kommen. Die verschiedenen Änderungen, die das Gesetz bündelt, sollen einen Beitrag zu nachhaltigem Wachstum leisten.
Die Bundesregierung entlastet mit dem steuerlichen Sofortprogramm vor allem Familien:
Auch für Erben sind Verbesserungen geplant. Ziel ist, eine geringere Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder zu erreichen. Vorgesehen ist ein neuer Steuertarif von 15 bis 43 Prozent. Zudem werden auch die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge weiter verbessert.
Eine gute wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands gründet nicht nur in einer stabilen Binnenkonjunktur, sondern vor allem in guten Rahmenbedingungen für die Unternehmen des Landes. Hier werden die Produkte von morgen entwickelt, Waren in alle Welt verkauft und Arbeitsplätze in Deutschland geschaffen. Für die Wirtschaft sind weitere Änderungen geplant, vor allem Korrekturen bei der Unternehmensteuer.
Die Zinsschranke wird abgemildert. Die Idee bei der Einführung der Zinsschranke war, das vor allem Konzerne, die in Deutschland Gewinne verbuchen, diese nicht einfach auf Tochtergesellschaften im Ausland verlagern können, um in Deutschland weniger oder keine Steuer [Glossar] zu zahlen. Die Regeln der Zinsschranke stellen krisenbedingt für viele kleine und mittlere Unternehmen ein Problem dar. Deshalb wird unter anderem die Freigrenze von 1 Mio. Euro dauerhaft auf 3 Mio. Euro erhöht, um vor allem den Mittelstand [Glossar] zu entlasten.
Weitere Änderungen finden sich im beigefügten Gesetzesentwurf.
Nachdem Anfang November das Kabinett grünes Licht gegeben hat, geht das Gesetz nun in den Bundestag. Es bedarf der Zustimmung der Länder im Bundesrat.