Bundeshaushalt
Im Bundestag begannen am 19. Januar die Debatten um den Bundeshaushalt 2010. Bitter, aber angesichts der Krise ökonomisch notwendig sei die historisch hohe Neuverschuldung von 85,8 Mrd. Euro, so Bundesfinanzminister Schäuble. Ab 2011 muss diese Rekordneuverschuldung wieder abgebaut werden – „eine Herkulesaufgabe“.
Die deutsche Wirtschaft ist im vergangenen Jahr 2009 so stark geschrumpft wie noch nie seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Die notwendigen konjunkturpolitischen Maßnahmen wirken sich zwar negativ auf den Bundeshaushalt aus, konnten aber die Folgen der Krise deutlich abmildern.
Der Finanzplanungsrat wird abgeschafft. Das beschloss das Kabinett in seiner Sitzung vom 13. Januar 2010. Er wird durch den Stabilitätsrat abgelöst und ein Frühwarnsystem zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen eingeführt.
Das Kabinett hat am 16. Dezember 2009 den neuen Entwurf für den Bundeshaushalt 2010 verabschiedet. Die Krise zwingt die Bundesregierung zu einer Rekord-Neuverschuldung von 85,8 Mrd. Euro. Mit dem Etatentwurf 2010 setzt die Bundesregierung das Signal, dass sie auch im Jahr 2010 alle notwendigen Voraussetzungen schafft, um die noch fragile Wirtschaftsdynamik zu unterstützen und die Krise nachhaltig zu überwinden, damit Deutschland gestärkt aus der Krise hervorgeht.
Nach aktueller Einschätzung kann die mit dem 2. Nachtragshaushalt 2009 auf 49,1 Mrd. € erhöhte Nettokreditaufnahme insbesondere aufgrund sich abzeichnender Entlastungen auf der Ausgabenseite deutlich unterschritten werden.
Der Bundeshaushalt 2010 soll schnell aufgestellt werden. Das ist das Ziel der Bundesregierung. Bereits am 16. Dezember wird der Entwurf vom Kabinett verabschiedet. Da das weitere Haushaltsaufstellungsverfahren jedoch erst im Frühjahr des kommenden Jahres abgeschlossen werden kann, wird es für einen begrenzten Zeitraum eine vorläufige Haushaltsführung geben.
Mit der Jahresrechnung (Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung) legt das Bundesministerium der Finanzen nach Artikel 114 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit § 114 Absatz 1 Bundeshaushaltsordnung dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zur Entlastung der Bundesregierung Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden des Bundes im betreffenden Haushaltsjahr.
Bis in das kommende Jahr hinein ist mit einer drastischen Verschlechterung der Situation der öffentlichen Haushalte zu rechnen, die durch die Verwerfungen am Finanzmarkt und den konjunkturellen Einbruch sowie staatlichen Gegenmaßnahmen bedingt und begründet ist. Das Maastricht-Defizit wird bis auf 6 % des BIP im Jahr 2010 ansteigen, die Schuldenstandsquote dürfte auf 82 % bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums ansteigen. Mit Rückkehr zu „normalen Zeiten“ müssen daher kräftige Konsolidierungsanstrengungen unternommen werden, um einerseits die ab 2011 auf nationaler Ebene in Kraft tretende neue Schuldenregel und andererseits auch den Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt mit einer wieder unter 3 % liegenden Defizitquote einzuhalten.
Im 1. Halbjahr 2009 ist der Vollzug des Bundeshaushalts sowohl auf der Ausgaben- als auch der Einnahmenseite im Rahmen der Eckwerte des im März verkündeten Nachtragshaushalts verlaufen.
Das Bundeskabinett hat am 24. Juni 2009 den Entwurf des Bundeshaushalts 2010 und den Finanzplan des Bundes 2009 bis 2013 verabschiedet. Die Eckwerte des Bundeshaushalts und der mittelfristigen Finanzplanung bilden die Belastungen aufgrund der aktuellen Krise wie auch die zu erwartende schrittweise Entlastung in den folgenden Jahren ab.
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