
Wolfgang Schäuble zu Gast bei n-tv: „Wir sind auf dem richtigen Weg“
Neuer rechtlicher Rahmen notwendig

Am 17.12.2008 hat das Kabinett den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) beschlossen. Damit wird die Voraussetzung für einheitliche Standards für das Haushalts- und Rechnungswesen der Länder und des Bundes geschaffen.
Das Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) regelt, nach welchen Prinzipien Bund und Länder ihr Haushalts- und Rechnungswesen zu gestalten haben. Bislang besteht die Verpflichtung zur so genannten Kameralistik. Ferner wird der jeweilige Haushalt [Glossar] in verschiedene Haushaltstitel strukturiert. . Das heißt, die öffentliche Haushaltswirtschaft basiert auf einem System von Einzahlungen und Auszahlungen. Doch haben inzwischen einige Bundesländer ergänzend ein kaufmännisches Rechnungswesen (Doppik) und einen Produkthaushalt eingeführt oder bereiten seine Einführung vor.
Heute muss allerdings noch immer parallel zum doppischen System auch das kamerale System betrieben werden, was einen erheblichen Aufwand bedeutet. Kein Wunder also, dass sich eine breite Reformdebatte über die Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens von Bund und Ländern entwickelt hat. Denn einerseits soll auch in Zukunft die Einheitlichkeit statistischer Daten sichergestellt sein, um die Berichtspflichten – auch gegenüber der Europäischen Union – erfüllen zu können. Andererseits muss eine Lösung gefunden werden, die eine Koexistenz unterschiedlicher Rechnungswesensysteme möglich macht.
Die Kameralistik – und damit auch das Rechnungswesen der vom Bund verfolgten Modernen (erweiterten) Kameralistik – ist heute bereits im HGrG und den Haushaltsordnungen von Bund und Ländern geregelt. Die Doppik wie auch der Produkthaushalt sind bislang nicht normiert. Um ein Regelwerk für eine Koexistenz beider Systeme zu formulieren, müssen die Doppik und der Produkthaushalt gesetzlich definiert werden.
Seit 2007 werden intensive Gespräche zwischen Bund und Ländern geführt mit dem Ziel, die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen neu zu justieren. Jetzt liegen Lösungen vor:
Nach dieser grundlegenden Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes müssen Bundesländer mit einem alternativen Haushalts- und Rechnungswesen also kein kamerales System mehr parallel pflegen. Gleichzeitig wird die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit aller Haushalte der Bundesländer und des Bundes sichergestellt.
Das vom Bund geplante Modell einer Modernen (erweiterten) Kameralistik basiert auf der geltenden Rechtslage (HGrG, Bundeshaushaltsordnung (BHO)):
Ob und inwieweit sich aufgrund der Erkenntnisse aus der 2010 – 2013 geplanten Pilotphase des Projekts MHR mit zwei Bundesressorts ein Bedarf für rechtliche Änderungen der BHO ergibt, wird in den kommenden Jahren während der Pilotierung geprüft.