Wirtschaft und Verwaltung07.09.2010  

Luftverkehrsteuer: Eine neue Abgabe für Fluggesellschaften

Haushaltsbegleitgesetz 2011

Höhe der Abgabe nach Entfernung; Quelle: BMF

Die Bundesregierung hat zur Umsetzung des Zukunftspaketes unter anderem die Einführung einer Luftverkehrsabgabe beschlossen. Nach dem aktuellen Regierungsentwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 fallen alle nach dem 1. September 2010 abgeschlossenen Verträge mit einem Abflugdatum nach dem 31. Dezember 2010 unter die Besteuerung.

Das ändert sich konkret

Ab dem 1. Januar 2011 wird auf sämtliche Flüge, die im Inland starten, die Luftverkehrsteuer [Glossar] erhoben. Die konkrete Steuerhöhe hängt dabei von der Entfernung des endgültigen Reiseziels ab. Bei Flügen bis zu 2.500 Kilometern wird pro Fluggast eine Steuer [Glossar] in Höhe von 8 Euro [Glossar] fällig, bei Flügen bis zu 6.000 Kilometern in Höhe von 25 Euro und bei darüber hinausgehenden Flügen in Höhe von 45 Euro. Maßgebend für die Entfernung ist die insgesamt gebuchte Flugreise. Ist also ein Umsteigen oder ein kurzer Zwischenstopp erforderlich, so entsteht die Steuer nur beim ersten Abheben. Bei Zwischenlandungen mit längeren Reiseunterbrechungen (sog. Stopover mit 12 oder 24 Stunden Unterbrechung) fällt die Steuer erneut an.

Grundsätzlich wird die Steuer auf alle Abflüge gewerblicher Luftfahrtunternehmen erhoben. Ausnahmen gibt es jedoch für Fluggäste, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch Flüge zu rein hoheitlichen, militärischen oder medizinischen Zwecken sind von der Besteuerung ausgenommen. Gleiches soll teilweise für den Nahflugverkehr mit Inseln ohne Festlandanschluss gelten, sofern es sich bei den Fluggästen um Inselbewohner handelt.

Als Steuerschuldner für die Luftverkehrsteuer sieht der Regierungsentwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 die einzelnen Fluggesellschaften bzw. Luftfahrtunternehmen vor. Das bedeutet für den einzelnen Fluggast insoweit nicht zwangsläufig Änderungen. Allerdings ist zu erwarten, dass die Luftverkehrsunternehmen die Steuer an ihre Fluggäste weitergeben.

Beispiele zur Höhe der LuftVSt anhand ausgewählter Strecken

Einfache Flüge
vonnachSteuersatz
InlandInland 
BerlinFrankfurt8 €
InlandAusland 
MünchenIstanbul8 €
HamburgHurghada25 €
FrankfurtBangkok45 €
AuslandInland 
LondonFrankfurtfrei
KapstadtFrankfurtfrei
Flüge mit Umstieg
vonübernachSteuersatz bei durch- gehender BuchungSteursatz bei zwei Buchungen
1) Im Falle eines Stopovers kann der zweite Abflug ggf. erneut besteuert werden.
InlandInlandInland   
StuttgartFrankfurtMünster8 €18 € + 8 €
InlandAuslandAusland  
FrankfurtDubaiBangkok45 €25 € + frei
FrankfurtSingapurPhuket45 €45 € + frei
InlandInlandAusland  
KarlsruheBerlinHelsinki8 €18 € + 8 €
NürnbergMünchenRiad25 €18 € + 25 €
LeipzigFrankfurtSingapur45 €18 € + 45 €
AuslandInlandAusland  
ParisFrankfurtMoskaufreifrei + 8 €
New YorkMünchenDubaifreifrei + 25 €
WashingtonFrankfurtHanoifreifrei + 45 €
AuslandAuslandInland  
SidneySingapurFrankfurtfreifrei + frei
PerthDubaiFrankfurtfreifrei + frei


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