Der Zoll in Deutschland 

Marktordnungen

Der Zoll in Deutschland 15.09.2011

Regelungen der Europäischen Marktorganisationen

Zur Schaffung eines stabilen Agrarmarktes verständigten sich die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft 1958 auf der Konferenz von Stresa (Italien) darauf, jeweils einzelne produktbezogene Marktorganisationen zu schaffen. Beginnend mit den 60er Jahren entstanden bis heute 22 Marktorganisationen, die jeweils den Markt für einzelne landwirtschaftliche Erzeugnisse regeln. Zum Warenkreis der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zählen die in der Landwirtschaft direkt produzierten Erzeugnisse (z.B. Getreide) sowie die hiermit im Zusammenhang stehende erste Verarbeitungsstufe (z.B. Mehl).
Die besondere Bedeutung der Agrarpolitik findet auch im Haushalt der EG ihren Niederschlag. So betragen die Ausgaben für die Agrarpolitik im Jahr rund 45 % des Gesamthaushalts der EG.

Der Zoll in Deutschland 09.09.2011

Das Lizenzsystem der Gemeinschaft

Das Lizenzsystem der Gemeinschaft dient dazu, laufend zuverlässige Kenntnisse über geplante Ein- und Ausfuhren von landwirtschaftlichen Produkten zu erhalten. Die Lizenzen ermöglichen damit eine vorausschauende Marktbeobachtung. Mögliche Störungen des Agrarmarktes können rechtzeitig erkannt und durch gezielte Lenkungsmaßnahmen vermieden werden. Lizenzen berechtigen nicht nur, sondern sie verpflichten den Lizenzinhaber auch zur Ein- oder Ausfuhr der bewilligten Mengen. Deshalb ist vor Erteilung im Allgemeinen eine Sicherheit zu leisten.

Der Zoll in Deutschland 09.09.2011

Spezielle Einfuhrabgaben

Der unkontrollierte Zugang für drittländische Erzeuger zum Markt der Gemeinschaft hätte ein Warenüberangebot nebst Verdrängung der innergemeinschaftlichen Anbieter und Erzeuger zur Folge. Durch die besonderen Bestimmungen, die bei der Einfuhr von Marktordnungswaren gelten, werden Mechanismen zum Schutz und zur Überwachung des Marktes ausgelöst. Die Binnenmarktpreise werden durch Erhebung spezieller Agrarzölle bei der Einfuhr aus Ländern außerhalb der EG geschützt. In der Regel erreichen diese Zölle die Differenz zwischen dem hohen Binnenmarktpreisniveau und dem Weltmarktpreisniveau.

Der Zoll in Deutschland 09.09.2011

Ausfuhrerstattung

Die Preise zahlreicher landwirtschaftlicher Erzeugnisse des Anhangs I zum EG-Vertrag (Anhang I-Waren) sowie aus diesen Waren industriell hergestellter Nahrungsmittel (sog. Nicht-Anhang I-Waren) sind in der Gemeinschaft meistens höher als auf dem Weltmarkt.
Um die Ausfuhr dieser Waren in Drittländer zu ermöglichen, werden dem Ausführer Ausfuhrerstattungen gewährt, die den jeweiligen Preisunterschied zwischen Welt- und Binnenmarkt ausgleichen sollen.
Im Jahr 2010 wurden insgesamt  29.872.803 Euro an Ausfuhrerstattungen ausgezahlt.

Der Zoll in Deutschland 09.09.2011

Interventionsmaßnahmen für die Verwendung von Gemeinschaftswaren

In der Europäischen Gemeinschaft werden zahlreiche landwirtschaftliche Waren in Überproduktion - d.h. mehr als tatsächlich benötigt - erzeugt. Der Verkauf zu normalen Konditionen ist innerhalb der Gemeinschaft nicht mehr oder nur schwer möglich. Auf dem Weltmarkt ist der Verkauf wegen des zu hohen Preisniveaus der Produkte auf dem Binnenmarkt fast ausgeschlossen. Daher sieht die Ratsverordnung über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte in bestimmten Fällen Interventionsmaßnahmen vor

Der Zoll in Deutschland 15.09.2011

Milch-Garantiemengenregelung

Die vollständige Preis- und Absatzgarantie der Marktorganisation Milch führte in der Vergangenheit zu einer stetig steigenden Überproduktion, die von den staatlichen Stellen im Rahmen der Intervention aufgekauft werden musste. Auf diese Weise entstanden in der Gemeinschaft Überschüsse, die bildhaft auch als "Milchseen" und "Butterberge" bezeichnet wurden. Da die staatlichen Aufkäufe und die sich daraus ergebenden Kosten der Lagerhaltung sowie der Absatzförderung im Laufe der Zeit nicht mehr finanzierbar waren, beschlossen die Mitgliedstaaten die Überproduktion auf dem Milchmarkt durch eine strenge Quotenregelung einzudämmen. Gleichzeitig sollten die Milcherzeuger durch die Erhebung einer Abgabe an den Kosten ihrer Überproduktion beteiligt werden.

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