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Ab dem 1. Januar 2005 sind für die Abgeltung der von den Gaststreitkräften in Deutschland verursachten Schäden die vier Schadensregulierungsstellen des Bundes (SRB) bundesweit sachlich zuständig.
Die Schadensregulierungsstellen des Bundes haben im Rahmen einer Verwaltungsstrukturreform die früheren Ämter für Verteidigungslasten (29 Landesdienststellen) abgelöst.
Die Strukturreform wurde notwendig, weil durch drastische Truppen- reduzierungen seit 1990 und ein verändertes Übungsverhalten der Gaststreitkräfte die Anzahl der verursachten Schäden und damit der Arbeitsanfall stark zurückgegangen war. Im Ergebnis der Reform konnte der Verwaltungsaufwand für die Erledigung der Schadensregulierung erheblich gesenkt werden.
Der örtliche Zuständigkeitsbereich der SRB des Bundes ist wie folgt geregelt:
| Dienststelle/Anschrift: | Zuständigkeitsbereich |
|---|---|
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Telefon: (0361) 3482-131 | Bayern (nur Regierungsbezirk Unterfranken), Brandenburg Berlin, Hessen, Sachsen,Thüringen - sämtliche Schäden - ............................................................... Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (nur Regierungsbezirk Detmold), Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein - nur Personendauerschäden - |
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Telefon: (0261) 3908-0 | Rheinland-Pfalz, Saarland, Nordrhein-Westfalen (ohne Regierungsbezirk Detmold) |
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Telefon: (05191) 97813-0 | Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (nur Regierungsbezirk Detmold), Sachsen-Anhalt , Schleswig-Holstein - ohne Personendauerschäden - |
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Telefon: (0911) 376-0 | Baden-Württemberg, Bayern (ohne Regierungsbezirk Unterfranken) |
Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesimmobilien.de [Extern]