BMF-Schreiben04.09.2009  

Ort der sonstigen Leistung nach §§ 3a, 3b und 3e UStG ab 1. Januar 2010

Das BMF-Schreiben nimmt ausführlich zur Neuregelung des Ortes der Dienstleistung durch Artikel 7 Nr. 2 und 3 des Jahressteuergesetzes 2009 vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) Stellung, insbesondere zur Besteuerung von Dienstleistungen am Sitz des Leistungsempfängers.

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