
Wolfgang Schäuble zu Gast bei n-tv: „Wir sind auf dem richtigen Weg“
Das BMF-Schreiben nimmt unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen EuGH-Rechtsprechung ausführlich zur Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG für die Verwaltung von Investmentvermögen nach dem Investmentgesetz Stellung und grenzt steuerfreie von steuerpflichtigen Verwaltungsleistungen ab.