BMF-Schreiben Ergebnisse06.05.2010  

Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG für die Verwaltung von Investmentvermögen nach dem Investmentgesetz

Das BMF-Schreiben nimmt unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen EuGH-Rechtsprechung ausführlich zur Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG für die Verwaltung von Investmentvermögen nach dem Investmentgesetz Stellung und grenzt steuerfreie von steuerpflichtigen Verwaltungsleistungen ab.

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