Arbeitslosengeld (ALG I) ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit abhängig von bestimmten Voraussetzungen gezahlt wird. Die wichtigste Voraussetzung ist die Dauer der Beitragszahlungen zur Arbeitslosenversicherung vor Eintritt der Arbeitslosigkeit.
Das ALG I ist eine Versicherungsleistung, d.h. sie wird vom Grundsatz her von den Beiträgen der Versicherten bezahlt. ALG II wird dagegen aus Steuermitteln bestritten und stellt eine Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige dar. Mit der Einführung des ALG II durch das so genannte Hartz IV-Gesetz wurde die frühere Unterscheidung zwischen arbeitsfähigen Sozialhilfeempfängern und Arbeitslosen abgeschafft.
Rechtsgrundlage für das ALG I ist das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III). Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit haben Arbeitnehmer,
Die Anwartschaftszeit erfüllt, wer in den zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit 360 Tage beitragspflichtig beschäftigt oder aus anderen Gründen versicherungspflichtig war (z.B. Kindererziehungszeiten, Wehr- und Zivildienstzeiten). Die Meldung bei der Agentur für Arbeit muss persönlich erfolgen, und zwar spätestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeits- oder des außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses.
Seit dem 1. Februar 2006 gibt es auch für Selbstständige die Möglichkeit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Sie ist für Existenzgründer wie für langjährig Selbstständige ein günstiges, staatlich subventioniertes Instrument zur Risikovorsorge.
Für die Höhe des Arbeitslosengeldes ist von Bedeutung:
Das auf der Grundlage beitragspflichtiger (Brutto-)Arbeitsentgelte ermittelte kalendertägliche Bemessungsentgelt wird um die
vermindert. Dies ergibt dann das tägliche Leistungsentgelt. Vom Leistungsentgelt werden wiederum 60 Prozent bzw. 67 Prozent (mit Kind) berechnet um den täglichen Leistungssatz zu ermitteln. Dieser Satz mal 30 Tage ergibt den monatlichen Auszahlungsbetrag.
Die Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld liegt zwischen 6 und 18 Monaten, abhängig von der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung und dem Lebensalter.