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Der Europäische Binnenmarkt steht für den "freien Verkehr" von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital innerhalb der Europäischen Union. Dies bedeutet, dass EU-Bürger in der gesamten EU leben, arbeiten, studieren und ihren Geschäften nachgehen können, außerdem verfügen sie in ihrem Heimatland über eine große Auswahl an Waren und Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen.
Der Sinn des Binnenmarkts besteht darin, Hemmnisse zu beseitigen und Vorschriften zu vereinfachen, damit Privatpersonen, Verbraucher und Unternehmen in der gesamten EU die Chancen optimal nutzen, die sich ihnen durch den direkten Zugang zu einem Markt mit 27 Staaten und 480 Millionen Menschen bieten.
Eckpfeiler des Binnenmarktes sind die "vier Grundfreiheiten" - der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Diese Freiheiten, auf die sich die EU-Bürger direkt berufen können, sind im EG-Vertrag festgeschrieben. und von den nationalen Behörden zu respektieren. Dies bedeutet:
Privatpersonen
haben das Recht, in einem anderen EU-Land zu wohnen, zu arbeiten und zu studieren
Verbraucher
profitieren von niedrigeren Preisen durch zunehmenden Wettbewerb, einer größeren Auswahl an Konsumgütern und genießen stärkeren Verbraucherschutz;
Unternehmen
können einfacher und kostengünstiger grenzübergreifende Geschäfte tätigen.
Informationen der EU-Kommission zum Thema Binnenmarkt [Extern]