Glossar

European Recovery Program (ERP)

Begriffsbestimmung

ndDas European Recovery Program (engl.: Europäisches Wiederaufbauprogramm) bezeichnet ein vom Bund verwaltetes Sondervermögen, das aus den (Kredit-)Rückzahlungen entstanden ist, die aufgrund der Finanzhilfen des Europäischen Wiederaufbauprogramms nach dem Zweiten Weltkrieg (Marshallplan) zu leisten waren. Das Vermögen wird heute zur Wirtschaftsförderung in Deutschland und der deutschen. Entwicklungshilfe genutzt und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie verwaltet.

Zur Entstehung

Am 3. April 1948 wurde nach den Vorschlägen des damaligen amerikanischen Außenministers George C. Marshall ein einheitliches Hilfsprogramm erlassen. Nach dem so genannten Marshall-Plan sollte den Ländern Europas geholfen werden, die durch den Krieg zerstört worden waren. Die Ostblockländer verweigerten ihre Mitarbeit, und so verteilte die Economic Cooperation Administration (ECA), die mit der Verwaltung betraut war, Geschenke und Kredite ausschließlich im Westen Europas, der bis 1951 (meist in Form von Geschenken) 12,4 Milliarden US-Dollar erhalten hatte. Mit den ECA-Mitteln konnten Lebensmittel und Rohstoffe (vor allem aus den USA) bezogen werden, die von den Importeuren in heimischer Währung auf Gegenwertfonds (Counterpart Funds) eingezahlt wurden. Über deren Verwendung im Inland bestimmte die ECA. Bis 1957 erhielt die Bundesrepublik (mit Westberlin) von der ECA und ihren Nachfolgeinstituten 1,7 Milliarden US-Dollar, von denen innerhalb von 30 Jahren 1 Milliarde US-Dollar zurückgezahlt werden musste. Zinsgünstige ERP-Darlehen sind neben Rückbürgschaften von Bund/Ländern und der Zuerkennung von Steuerfreiheit Staatshilfen, die die Selbsthilfe der Gründer und Träger der Bürgschaftsbanken unterstützen.

Hintergrund

Hunger, Not und Verzweiflung, zerbombte Städte und unpassierbare Verkehrswege, zerstörte Industrieanlagen und verwaiste Handwerksbetriebe, stillliegende Bergwerke und erloschene Hochöfen kennzeichneten das Deutschland der Nachkriegsjahre. Überall herrschte wirtschaftlicher Niedergang - freilich nicht nur hierzulande, sondern in ganz Europa. Wie sollte der alte Kontinent wieder auf die Beine kommen, wie könnte er die politischen und wirtschaftlichen Probleme bewältigen? Hilfe kam aus den USA. Zunächst in Form der CARE-Pakete, welche die erste Not vieler Millionen Menschen linderten. CARE war 1946 gegründet worden und wurde vor allem von privater Seite getragen. Die Hilfsorganisation schickte nicht nur Lebensmittel und Kleidung, sondern zugleich auch moralische Unterstützung. Aber es gab noch immer kein Konzept, wie Europa in die Lage versetzt werden könnte, wirtschaftlich wieder auf die eigenen Füße zu kommen. Durch die Produktionsausfälle in Europa und den gestörten Außenhandel drohte eine Krise der gesamten Weltwirtschaft.

Marshalls Plan: Hilfe zur Selbsthilfe

In dieser Situation stellte der amerikanische Außenminister George C. Marshall dem amerikanischen Volk und den Völkern Europas seine neue Idee vor. In einer Rede vor Studenten der Harvard-Universität am 5. Juni 1947 appellierte er an seine Landsleute und an die europäischen Staaten, ein gemeinsames Programm für den Wiederaufbau der europäischen Wirtschaft zu verfolgen. Sieger und Besiegte sollten zusammenstehen, um das ökonomische Chaos zu beseitigen. Dabei verlangte er von den Europäern, sich auch auf die eigenen Kräfte zu besinnen - ein neuer und umwälzender Gedanke. Marshalls Rede wurde berühmt und begründete ein Projekt, das als "Marshall-Plan" in die Geschichtsbücher eingegangen ist. Dem Marshall-Plan zugrunde lag die Erkenntnis, dass es ohne die Wiederherstellung stabiler wirtschaftlicher Verhältnisse keine politische Stabilität und damit keinen sicheren Frieden geben würde. Das Hilfsangebot der USA richtete sich an ganz Europa. Der "Eiserne Vorhang" erwies sich aber für Mitteldeutschland und die osteuropäischen Staaten als undurchdringlich.

Im Frühjahr 1948 unterzeichnete der amerikanische Präsident Harry S. Truman das Auslandshilfe-Gesetz, das die Grundlage für das europäische Wiederaufbauprogramm bildete. Marshalls Plan wurde Wirklichkeit. Lebensmittel, Medikamente, Saatgut, Düngemittel, Treibstoffe, Spezialmaschinen, Rohstoffe und vieles andere mehr kamen nun nach Europa. Bis Mitte 1951 brachten die amerikanischen Steuerzahler 13 Milliarden Dollar auf. Praktisch finanzierten sie damit die Hälfte aller amerikanischen Ausfuhren nach Europa. Von den 13 Milliarden Dollar erhielten Westdeutschland und West-Berlin Waren im Wert von damals rund 1,6 Milliarden Dollar. Im Gegensatz zu den anderen Ländern wurden den Deutschen die Mittel jedoch nicht geschenkt, sondern in Form von Krediten gewährt.

Die amerikanische Regierung bezahlte US-Exporteure, die Güter und Dienstleistungen nach Europa lieferten, in Dollar, während die westeuropäischen Importeure den Gegenwert der Einfuhren in ihren inländischen Währungen auf Konten der jeweiligen Zentralbank einzahlten. Auf diese Weise konnten in den Ländern Westeuropas Ersparnisse in Höhe der Marshall-Plan-Hilfe angesammelt und zur Eigenfinanzierung des Wiederaufbaus verwendet werden. Die Hilfe aus dem Marshall-Plan sicherte damit ein Zweifaches: Sie milderte die Devisenschwäche und überbrückte den akuten Kapitalmangel der westeuropäischen Staaten.

Vom Marshall-Plan zum ERP-Sondervermögen

In Westdeutschland zahlten die Importeure Anfang der 50er Jahre für die aus den USA gelieferten Güter D-Mark-Beträge auf Gegenwertkonten bei der Deutschen Bundesbank ein. Eigentümer dieser Gegenwertkonten waren die USA, da die Gelder ja nicht geschenkt, sondern nur kreditiert wurden. Am 15. Dezember 1949 vereinbarten die Bundesrepublik Deutschland und die USA ein Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit - es war der erste Staatsvertrag, den die junge Bundesrepublik als gleichberechtigter Vertragspartner abschloss.

Das Abkommen legte fest, die Gegenwertmittel aus den 1,6 Milliarden Dollar Hilfslieferung in ein Sondervermögen zu geben. Aus diesem Sondervermögen sollten revolvierend Kredite zur Förderung der deutschen Wirtschaft fließen. Revolvierend heißt, dass die Kredite nach der Rückzahlung immer wieder neu zur Förderung vergeben werden und der Wirtschaft damit immer wieder neue Mittel zufielen.

Am 1. Februar 1950 trat die Vereinbarung in Kraft. Dieser Tag ist gewissermaßen der Geburtstag des Sondervermögens, das 1953 den Namen "ERP-Sondervermögen" erhielt.

Im Londoner Schuldenabkommen von 1953 wurde der Bundesrepublik Deutschland die Schuld aus der Marshall-Plan-Hilfe bis auf einen Betrag von 1 Milliarde Dollar erlassen. Diese Summe sollte einschließlich 2,5 Prozent Zinsen in 60 Halbjahresraten getilgt werden. Die Rückzahlung aus dem Bundeshaushalt erfolgte aber bereits bis Ende 1966. Das Sondervermögen ist von ursprünglich 1,6 Milliarden Dollar (entspricht einem damaligen Wert von rd. 3 Milliarden Euro) bis Ende 2005 auf rund 12 Milliarden Euro angewachsen.

Die Sonderstellung des Sondervermögens

Das ERP-Sondervermögen diente seit 1949 dem Wiederaufbau und der Förderung und Weiterentwicklung der deutschen Wirtschaft. Das Prinzip der Marshall-Plan-Hilfe für Westdeutschland, Kapital nicht als verlorenen Zuschuss an die Wirtschaft zu geben, sondern als Kredit, war entscheidend für die erfolgreiche Tätigkeit des ERP-Sondervermögens. Die Tilgungen und Zinsen fließen immer wieder zurück und stehen damit für neue zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. So beträgt das Fördervolumen seitdem ein Vielfaches des Fondsvermögens.

Die Bezeichnung "Sondervermögen" betont die Unabhängigkeit des Fonds. Das ERP-Sondervermögen ist vom übrigen Vermögen des Bundes abgetrennt und haftet auch nicht für die Verbindlichkeiten des Bundes.

Im ERP-Verwaltungsgesetz aus dem Jahr 1953 wurden die Aufgaben des Sondervermögens festgelegt. Das Sondervermögen ist in seinem Bestand zu erhalten. 1961 wurden die Aufgaben durch das ERP-Entwicklungshilfegesetz erweitert. Nun konnten auch Kredite zur Förderung der Zusammenarbeit der deutschen Wirtschaft mit den Entwicklungsländern zur Verfügung gestellt werden.

Die Sonderstellung des ERP-Sondervermögens ist auch durch seine Neuordnung im Jahre 2007 erhalten geblieben (vgl. Ausführungen unter "Weitere Entwicklung").

Förderschwerpunkte

Die Bedeutung des Marshall-Plans für Westdeutschland wurde anfangs durch ein eigenes Ministerium unterstrichen - das Bundesministerium für Angelegenheiten des Marshall-Plans. Es wurde eingerichtet, als die Bundesrepublik im September 1949 souverän geworden war, und wurde lange Zeit vom Vizekanzler Franz Blücher geleitet. Seit 1969 wird das ERP-Sondervermögen vom Bundesministerium für Wirtschaft, dem heutigen Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie verwaltet.

Naturgemäß richtete sich die Fördertätigkeit zunächst auf den Wiederaufbau der wichtigsten Grundstoff- und Investitionsgüterindustrien. In einer Wirtschaft mit einem anfänglich schwach entwickelten Kapitalmarkt waren die ERP-Kredite die Voraussetzung für die wirtschaftliche Expansion. Schwerpunkte in den Folgejahren waren der Ausbau der Energieversorgung und des Verkehrswesens. Nach Abschluss der eigentlichen Wiederaufbauphase konzentrierte sich die Aktivität immer stärker auf die Unterstützung der exportintensiven Industrien und insbesondere auf die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen.

Ging es anfangs vor allem darum, überhaupt eine Versorgung mit Krediten sicherzustellen, verlagerte sich die Aufgabe später auf die Bereitstellung zinsgünstiger Kredite und von Beteiligungskapital. Mit ihnen wurden Investitionen in Problembereichen und benachteiligten Regionen und im Umweltschutz ermöglicht. Bis Ende 1989 lag ein Schwerpunkt auf der Berlin-Förderung. Der spezifischen Situation West-Berlins mit seiner Insellage wurde durch erleichterte Vergabebedingungen für ERP-Mittel Rechnung getragen.

Aktuell werden die ERP-Mittel auf besonders förderwürdige Bereiche konzentriert, wie z.B. die Förderung von Unternehmensgründungen und Innovationen, Kredite an Unternehmen in strukturschwachen Gebieten und für Umweltschutzinvestitionen. Die ERP-Förderprogramme leisten einen wichtigen Beitrag zur Mittelstandsfinanzierung in Deutschland. Aus dem ERP-Sondervermögen werden Zinsvergünstigungen für Kredite und Beteiligungen gewährt, die sich an Unternehmensgründer und bestehende Unternehmen richten. Dabei werden Kredite sowohl zur Finanzierung von Investitionen als auch von Betriebsmitteln gewährt und es existiert die Möglichkeit der Bereitstellung von Beteiligungskapital.

Herausforderung Deutsche Einheit

Mit der Deutschen Einheit begann auch für das ERP-Sondervermögen ein neuer Abschnitt. Bereits vor der Vereinigung im Oktober 1990 hatte die Bundesregierung im Januar 1990 begonnen, ERP-Kredite für Existenzgründungen und für Investitionen in der damaligen DDR zu gewähren. Es war das erste Hilfsangebot für den Aufbau kleiner und mittlerer Unternehmen im Osten Deutschlands. Gefördert wurden Existenzgründer, Handwerksbetriebe oder auch touristische Einrichtungen. Die Kredite wurden in D-Mark ausgezahlt, damit die Empfänger notwendige Güter in "harter Währung" kaufen konnten.

Die Parallelen zur damaligen Hilfe der USA waren unverkennbar. So hat der Marshall-Plan mit erheblicher Verspätung doch noch seine segensreiche Wirkung auch jenseits der Grenze Deutschlands entfalten können.

Entsprechend dem Bedarf wurden die ERP-Hilfen für die neuen Bundesländer noch erheblich ausgeweitet. Die Erneuerung des Kapitalstocks war ebenso dringlich wie der Aufbau selbstständiger Existenzen und mittelständischer Betriebe. Bis Ende 2005 wurden rund 317.000 Zusagen über ein Kreditvolumen von rund 39 Milliarden Euro erteilt. Dieses Volumen überstieg die eigenen vermögensmäßigen Möglichkeiten des ERP. Darum wurde das Sondervermögen ermächtigt, auch Mittel auf dem Kapitalmarkt aufzunehmen und zu niedrigeren Zinsen der ostdeutschen Wirtschaft zur Verfügung zu stellen.

Weitere Entwicklung

Die Förderinstitute des Bundes Kreditanstalt für Wiederaufbau und Deutsche Ausgleichsbank sind mit Wirkung vom 22. August 2003 zu einem Institut verschmolzen worden. Dadurch wurde erreicht, dass mit der Konzentration des know how aufgrund der bisherigen Geschäftstätigkeiten und der Zusammenlegung der Förderprogramme die Förderwirkungen noch verstärkt werden konnten.

Mit dem Ende Juni 2007 vom Bundestag verabschiedeten Regierungsentwurf des ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz wurde das ERP-Sondervermögen neu geordnet. Das Gesetz zielt darauf ab, das ERP-Sondervermögen dauerhaft zu erhalten. Dies ist nur möglich, wenn neben der laufenden Förderung auch die Substanz erhalten bleibt. Der Bund hat daher Verbindlichkeiten und Forderungen in gleicher Höhe übernommen. Schulden des Sondervermögens wurden in die Schulden des Bundes eingegliedert. Durch stärkere Einbeziehung der KfW wurden Kreditmanagement und Schuldenverwaltung vereinfacht, die Effizienz in der Refinanzierung gesteigert. Das neu in der KfW angelegte Kapital des Sondervermögens bleibt weiterhin ausdrücklich der Wirtschaftsförderung gewidmet. Für die Abführung von 2 Mrd. € an den Bundeshaushalt erhielt das ERP-SV einen vollständigen Ausgleich. Darüber hinaus erhält das Sondervermögen regelmäßig von der KfW für die Überlassung von Eigenkapital eine Vergütung bzw. für das gewährte Nachrangdarlehen eine Verzinsung, die dem weiteren Substanzerhalt des Sondervermögens dient.

Verweise

Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie „Wirtschaftsförderung für den Mittelstand“ [Extern]

Informationsseite der KfW Bankengruppe [Extern]

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