Unter Leitzins versteht man den von der zuständigen Zentralbank festgelegten Zinssatz, zu dem sich Geschäftsbanken bei einer Zentral- oder Notenbank Geld beschaffen können. In Europa ist die Europäische Zentralbank (EZB) zuständig für die Leitzinsen.
Die Europäische Zentralbank (EZB) kann durch die Festsetzung ihrer Zinssätze die Zinsverhältnisse am europäischen Geldmarkt und die allgemeine Zinsentwicklung in Europa entscheidend beeinflussen. Zinsänderungen machen sich mit einer Verzögerung von etwa einem Jahr im Wachstum und der Inflation bemerkbar. Das Ziel der Zentralbank ist ein stabiles Preisniveau und eine niedrige Inflationsrate. Um die Inflation niedrig zu halten, kann die Zentralbank den Leitzins anheben ("restriktivere Geldpolitik"). Eine Senkung des Leitzinses führt dazu, dass Kredite billiger werden und damit mehr Anreize für Investitionen geschaffen werden ("expansive Geldpolitik").
Es werden drei Leitzinsen der EZB unterschieden:
Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsgeschäft: Dieser Zinssatz ist der wichtigste Leitzins der EZB und wird häufig als „der“ Leitzins bezeichnet. Zu diesem Zinssatz wird den Geschäftsbanken Zentralbankgeld zur Verfügung gestellt.
Spitzenrefinanzierungsfazilität: Zu diesem Zinssatz können Banken schnell und unbegrenzt Liquidität aus dem Eurosystem bekommen. Da eine Geschäftsbank bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf nicht bereit sein wird, mehr als den Satz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität zu zahlen, stellt dieser Zins faktisch die obere Zinsgrenze für das Tagesgeld dar.
Einlagefazilität: Zu diesem Zinssatz können Banken überschüssiges Zentralbankguthaben bis zum nächsten Geschäftstag im Eurosystem anlegen. Da sich beim Geldleihen keine Bank mit einem niedrigeren Zins begnügen wird, ist die Einlagefazilität faktisch die Untergrenze des Zinses für das Tagesgeld.