Im Gegensatz zu anderen westeuropäischen Industriestaaten hat es nach dem 2. Weltkrieg in den alten Ländern der Bundesrepublik Deutschland keine Verstaatlichung von Branchen oder Unternehmen gegeben. Der Beteiligungsbesitz des Bundes beruht vielmehr auf „ererbten“ Beteiligungen aus dem Besitz des Deutschen Reiches und des Landes Preußen und im Zuge des Wiederaufbaus neu geschaffenen Instrumenten zur Erfüllung neuer Aufgaben des Bundes in der Finanzierung (z.B. Kreditanstalt für Wiederaufbau), in der Forschungspolitik, Entwicklungshilfepolitik sowie im Verkehrswesen und in der Wohnungswirtschaft.
Die unternehmerischen Beteiligungen des Bundes werden dabei dezentral – in der Regel aufgabenbezogen – von den Bundesministerien geführt. Das Bundesministerium der Finanzen ist seit Eingliederung des Bundesministeriums für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Bundesschatzministerium) 1969 für das Industrielle Bundesvermögen zuständig; hinzu kamen außerdem
Über die Eigentümerposition hinaus hat das Bundesministerium der Finanzen in seiner Eigenschaft als Etat- und Vermögensminister nach Haushaltsrecht zentrale, ressortübergreifende Aufgaben in der Beteiligungspolitik des Bundes. In diesem Rahmen formuliert das Bundesministerium der Finanzen das Regelwerk für die dezentral organisierte Beteiligungsverwaltung, die aufgabenbezogen von verschiedenen Bundesministerien wahrgenommen wird. Diese „Hinweise für die Verwaltung von Bundesbeteiligungen“ und die darin enthaltenen „Richtlinien für die Berufung von Persönlichkeiten in Aufsichtsräte sowie in Vorstände/Geschäftsführungen von Bundesunternehmen“ sind – in jeweils aktualisierten Fassungen – seit Mitte der 70er Jahre bewährte Grundlagen um erfolgreich und privatwirtschaftlich orientiert die Beteiligungen des Bundes zu führen.
Der alljährlich vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegte „Beteiligungsbericht“ gibt einen Überblick über die unternehmensbezogene Betätigung des Bundes. Damit wird die gebotene öffentliche Transparenz hergestellt und die parlamentarische Kontrolle dieser Aufgaben des Bundes im Bereich seiner Unternehmen ermöglicht (Schaubild: Entwicklung der unmittelbaren Beteiligungen des Bundes).
Seit 1978 findet auf Einladung des Bundesministeriums der Finanzen und unter dessen Vorsitz das „Treffen der Beteiligungsreferenten des Bundes und der Länder“ statt. Hier werden Fragen aus der Praxis der Beteiligungsführung erörtert und ein intensiver Erfahrungsaustausch geführt.
Die vom Bundesministerium der Finanzen geschaffenen Grundlagen für die Beteiligungsführung des Bundes sichern die Einheitlichkeit der Wahrnehmung dieser Aufgaben bei den einzelnen Bundesressorts. Eine privatwirtschaftlich orientierte Beteiligungspolitik des Bundes ist zugleich auch die beste Voraussetzung, um die Unternehmen mit Bundesbeteiligung für privates Kapital und know how zu öffnen; damit wird der Übergang in privatwirtschaftliche Eigentümerstrukturen vorbereitet
Die Privatisierungspolitik der Bundesregierung ist Teil einer umfassenden Staatsmodernisierung. Dies bedeutet, eine regelmäßige aktive Aufgabenkritik der unternehmerischen Betätigung des Bundes.
Das Bundeskabinett hat deshalb das Bundesministerium der Finanzen beauftragt, im Zusammenwirken mit den Bundesministerien das wichtige Interesse des Bundes an den einzelnen unternehmerischen Beteiligungen unter Anlegung strenger Maßstäbe zu prüfen. Die entsprechende Kabinettvorlage des Bundesministeriums der Finanzen zur „Verringerung der Beteiligungen des Bundes“ erfolgt – aus praktischen Gründen – alle zwei Jahre. Das Bundeskabinett hat dem aktuellen Bericht [Download] am 12. Januar 2011 zugestimmt. Damit wurden zugleich die Grundsätze der Privatisierungspolitik bekräftigt. Erstmals 1992 wurde dem Bundeskabinett ein solcher Bericht in systematischer Form vorgelegt.
Die Bewertung des vom Haushaltsrecht geforderten wichtigen Bundesinteresses für eine unternehmerische Beteiligung des Bundes und die Bedeutung der Privatisierung unterliegt vor dem Hintergrund weltwirtschaftlicher Entwicklungen einem Wandel. So galten lange Zeit Luftfahrt, Post und Telekommunikation, Schienenverkehr, Druck von Geld und Personaldokumenten sowie der Wohnungsbau als staatliche Aufgaben. Heute kann der Bund eine eindrucksvolle Privatisierungsbilanz in diesen und anderen Bereichen ziehen.
Diese Erfolge bauen auf einer Privatisierungspraxis auf, die kapitalmarktorientiert und wettbewerblich strukturiert handelt. Die Beispiele der Privatisierungsschritte bei der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Post AG sowie die Untersuchungen zur Kapitalmarktfähigkeit der Deutschen Bahn AG unterstreichen den Ansatz der Privatisierungspolitik als Teil einer Reformpolitik.
Mit Privatisierung gewinnen Staat und Unternehmen Handlungsfreiheiten: Der Bund setzt Reformpotenziale frei und die Unternehmen steigern ihre Effizienz, um sich im internationalen Wettbewerb zu positionieren. Dies zeigt sich in nahezu allen Bereichen, insbesondere bei der Post und Telekommunikation und bei der Luftfahrt. Hier sind aus staatlichen monopolisierten Industrien wettbewerbsorientierte Märkte und eine Vielfalt des Angebots entstanden, die den Verbrauchern und Unternehmen zu Gute kommen.
Ehemalige Bundesunternehmen sind heute an in- und ausländischen Börsen notiert und behaupten sich erfolgreich auf den Weltmärkten: Volkswagen, VIAG und VEBA (heute zusammen E.ON), Lufthansa, IVG, Deutsche Telekom, Deutsche Post, Deutsche Postbank und FRAPORT. Vollständig oder teilweise privatisierte Bundesunternehmen prägen derzeit mit etwa 23 v.H. den kapitalgewichteten DAX 30.
Privatisierung beinhaltet neben den unternehmensbezogenen Reformzielen auch, Aufgaben aus Behördenstrukturen auszugliedern und in eine privatwirtschaftliche Organisationsform zu führen. Ziel ist es, Aufgaben effizient und kostensparend zu erledigen. Beispiele hierfür sind im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen; die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH. Darüber hinaus wird derzeit der Bereich der Bundesvermögensverwaltung umfassend neu organisiert. Ziel ist es, diese Verwaltung in eine nach kaufmännischen Grundsätzen geführte eigenverantwortliche Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu überführen.
Am Beispiel der Privatisierungspolitik wird deutlich: Deutschland ist reformfähig. Der Blick auf die bisherigen Privatisierungserfolge zeigt, dass es sich lohnt, Neuland zu betreten. Und dies gilt nicht nur für die Fortsetzung der Privatisierungspolitik. Das gilt auch für die anderen Bereiche, in denen die Bundesregierung Reformen auf den Weg gebracht hat.
Die langjährige und erfolgreiche Praxis in der Beteiligungs- und Privatisierungspolitik und die besonderen Erfahrungen in diesen Bereichen bei dem Aufbau marktwirtschaftlicher Strukturen in den neuen Bundesländern haben in den letzten Jahren zu einer Intensivierung der internationalen Beratung geführt.
In der OECD [Glossar] war das Bundesministerium der Finanzen 1995 an der Gründung des „OECD Privatisation Network“ beteiligt. Hieraus ist die “OECD Working Group on Privatisation and Governance of State-owned Assets” entstanden, dessen Vorsitz ein Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen von 2002 bis 2004 innehatte. Der Erfahrungsaustausch und die Diskussion zu Fragen der Praxis der Beteiligungs- und Privatisierungspolitik in den OECD Ländern hat sich in Veröffentlichungen der OECD niedergeschlagen. Die zunehmende Teilnahme auch von Nicht-OECD-Staaten betont die Bedeutung, die diesen Fragestellungen weltweit entgegengebracht wird.
Das Bundesministerium der Finanzen ist seit Jahren gesuchter Gesprächspartner und Regierungsberater in Ländern zu Fragen der Beteiligungs- und Privatisierungspolitik. Im Rahmen des TRANSFORM-Programms der Bundesregierung wurden hierzu seit 1993 etwa 50 Beratungsprojekte in den Ländern Mittel- und Osteuropas, darunter Polen, Litauen, Russland, Ukraine, Bulgarien, Ungarn, Slowenien, Slowakei u.a. durchgeführt. Kontakte bestanden und bestehen aber auch zu Kasachstan und Georgien. In Ost- und Südasien sind die teils intensiven Kontakte mit China, Indien und dem Iran zunehmend in verschiedene GTZ-Projekte zur Reform der Wirtschafts- und Rechtspolitik eingebunden.