Privatisierungs- und Beteiligungspolitik28.06.2005  

Ministeraufsatz 2004

Hans Eichel 

Im Fluss - Privatisierungspolitik der Bundesregierung

veröffentlicht in :

Unternehmermagazin 6 - 2004

 

Grundlegende Ziele von Privatisierungspolitik sind seit den 60er Jahren eine bessere Kapitalausstattung und damit verbunden zukunftsweisende Investitionen [Glossar] sowie mehr Marktorientierung und mehr Wettbewerbsfähigkeit ehemals staatlicher Unternehmen. 1998 wurde das Leitbild des „aktivierenden Staates“ geprägt. Privatisierungspolitik versteht sich seither als Teil umfassender Reformpolitik für eine moderne, effiziente Aufgabenteilung von Staat und Wirtschaft.

 

Zeitgemäße Privatisierungspolitik verlangt eine permanente Aufgabenkritik des Staates sowie Bereitschaft zur Neustrukturierung und Neuausrichtung. Das Bundesministerium der Finanzen prüft daher alle zwei Jahre zusammen mit den anderen Ressorts das wichtige Interesse des Bundes an seinen unternehmerischen Beteiligungen – und dies unter Anlegung strenger Maßstäbe. Dem aktuellen Bericht zur „Verringerung der Beteiligungen des Bundes“ hat das Kabinett im Dezember 2003 zugestimmt. Dabei wurden die Grundsätze der Privatisie­rungspolitik noch einmal bekräftigt.

 

Mit der weltwirtschaftlichen Entwicklung hat sich die Bewertung des vom Haushaltsrecht geforderten wichtigen Bundesinteresses für unternehmerische Beteiligungen gewandelt. Lange Zeit galten Luftfahrt, Post und Telekommunikation, Schienenverkehr, Druck von Geld und Personaldokumenten sowie der Wohnungsbau als staatliche Aufgaben. Dies ist nicht mehr der Fall. Auch in diesen Bereichen weist der Bund eine eindrucksvolle Privatisierungsbilanz auf.

 

Ehemalige Bundesunternehmen sind heute an in- und ausländischen Börsen notiert und behaupten sich erfolgreich auf den Weltmärkten. Dazu zählen Volkswagen, VIAG und VEBA (heute E.ON), Lufthansa, IVG, Deutsche Telekom, Deutsche Post, Deutsche Postbank und Fraport. Ganz oder teilweise privatisierte Bundesunternehmen machen etwa 20 % des „DAX 30“ aus.

 

Mit seinen Privatisierungen hat der Bund auch an den Kapitalmärkten Maßstäbe gesetzt. Mit innovativen Platzierungsverfahren wurden Entwicklungen initiiert, die private Emittenten für ihre Platzierungen aufgegriffen haben. Letzte Beispiele waren die Begebung einer kombinier­ten Platzierung von Aktien der Deutschen Post AG aus dem Bestand der KfW im Dezember 2003 sowie der Börsengang der Deutschen Postbank AG im Juni 2004. Der Erfolg dieser jüngsten Emission, in deren Verlauf der Vorstand der Deutschen Post AG durch Änderung der Platzierungsbedingungen flexibel auf die Marktsituation reagieren musste, hat einen wichtigen Beitrag für den Finanzplatz Deutschland geleistet.

 

Wo der Bund noch Anteile an börsennotierten Unternehmen hält, wird er den Weg einer kapitalmarktgerechten, kursschonenden Platzierung seiner Aktien fortsetzen. Dies gilt vor allem für die Deutsche Telekom AG, die Deutsche Post AG und die Fraport AG, aber auch für den Verkauf der Geschäftsanteile an Flughafengesellschaften sowie für viele Minderheits­beteiligungen im regionalen Bereich.

 

Einnahmen zu erzielen, ist nicht das Hauptziel unserer Privatisierungspolitik, wenngleich der Bundeshaushalt [Glossar] natürlich profitiert. So konnten durch die Platzierungen von Aktien der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Post AG am Kapitalmarkt sowie durch Platz­halterverträge mit der KfW seit 1997 kontinuierlich Einnahmen für den Bundeshaushalt erzielt werden.

 

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Etats [Glossar] 2005 und des Finanzplans bis 2008 wurde der Bundesregierung wiederholt vorgeworfen, sie verschleudere Tafelsilber. Diese Kritik ist populistisch.

 

Um die vom Grundgesetz vorgegebene Grenze für die Neuverschuldung einzuhalten, haben wir für 2005 Privatisierungserlöse von rd. 15 Mrd. € eingesetzt. Angesichts der immer noch fragilen wirtschaftlichen Lage gibt es hierzu keine Alternative. Aufgabe der Haushalts- und Finanzpolitik [Glossar] ist es, alles daran zu setzen, die begonnene wirtschaftliche Erholung zu stützen. Zusätzliche Sparpakete oder gar Steuererhöhungen wären kontraproduktiv und konjunkturschädlich.

 

Sicher würde der Finanzminister Erlöse aus Privatisierungen lieber nutzen, um alte Schulden zurückzuzahlen (wie mit den Erlösen aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen geschehen), als die Nettokreditaufnahme [Glossar] zu begrenzen. Indessen hat die Regierung eine Reihe von Vorschlägen zum Abbau steuerlicher Subventionen [Glossar] gemacht.

 

So hätte unser Konzept zum umfassenden Abbau von Steuervergünstigungen aus dem Frühjahr 2003 allein den Bundeshaushalt 2005 um fast 6 Mrd. € entlastet. Dies hat die Oppositionsmehrheit im Bundesrat verhindert. Nun führt das Steuervergünstigungsabbau­gesetz für 2005 zu einer Entlastung von nur 2 Mrd. €. Die Privatisierungserfolge zeigen, dass Deutschland reformfähig ist und dass es sich lohnt, Neuland zu betreten. Dies gilt auch für die anderen Bereiche, in denen die Regierung Reformen auf den Weg gebracht hat.