Privatisierungs- und Beteiligungspolitik12.05.2009  

Deutsche Bahn AG

Bundeseisenbahnvermögen (BEV)

Im Zuge der Bahnreform wurde das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) geschaffen. Die Aufgaben sind im Gesetz zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen geregelt. Insbesondere obliegt dem Bundeseisenbahnvermögen die Verwaltung des Personals, das gemäß § 12 Abs. 2 und 3 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes der Deutsche Bahn AG zugewiesen ist sowie die Verwaltung und Verwertung der nicht-bahn­notwendigen Liegenschaften. Das BEV ist ferner für die Weiterführung der gesetzlichen und betrieblichen Sozialeinrichtungen der bisherigen Bundeseisenbahnen zuständig.

Federführend für das BEV innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Zentrale Entscheidungen bedürfen allerdings des Einvernehmens mit dem Bundesministerium der Finanzen.