Privatisierungs- und Beteiligungspolitik04.07.2005  

Privatisierung Ostunternehmen

Durch das noch von der Volkskammer der DDR beschlossene und durch Art. 25 des Einigungsvertrages bestätigte Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz) vom 17. Juni 1990 wurde die in der Endphase der Regierung Modrow am 1. März 1990 gegründete Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums (Treuhandanstalt) mit der Kernaufgabe beauftragt,

  • die unternehmerische Tätigkeit des Staates durch Privatisierung so schnell und so weit wie möglich zurückzuführen
  • die Wettbewerbsfähigkeit möglichst vieler Unternehmen herzustellen und somit Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen.

Aus anfänglich 8.400 Unternehmen, für die die Treuhandanstalt [Glossar] die Verantwortung übernahm, gingen durch Entflechtungen, Abspaltungen und Ausgründungen rd. 23.500 Unternehmensobjekte hervor (ohne sog. "Kleine Privatisierung" von Ladengeschäften, Hotels, Gaststätten, Apotheken, Buchhandlungen, Kinos - insgesamt weitere 25.000 Objekte -)

Von den 23.500 Objekten

  • wurden etwa 15.000 Unternehmen und Betriebs-/Unternehmensteile privatisiert,
  • ca. 4.500 Unternehmen/Unternehmensteile reprivatisiert,
  • 500 Unternehmen durch Fusion bzw. Aufspaltung aufgelöst und
  • für etwa 3.500 Gesellschaften bzw. Unternehmensteile, darunter über 1000 Mantel- und Restgesellschaften, die Abwicklung beschlossen.

Rund 80 % der privatisierten Objekte gingen auf mittelständische Erwerber über.

In rd. 3.000 Fällen fanden Übernahmen von Unternehmen durch dessen Mitarbeiter oder Mitglieder der Geschäftsleitung (Management buy out) und Verkäufe an externe Manager (Management buy in) statt.

Aus der Privatisierungstätigkeit der Treuhandanstalt resultieren

Von über 18.000 geltend gemachten Ansprüchen auf Restitution enteigneter Unternehmen hat die Treuhandanstalt mehr als 16.000 erledigt. Darin enthalten sind 4000 Fälle, in denen aktive Unternehmen an Alteigentümer zurückgegeben wurden.

Die Privatisierungsaufgabe war im Wesentlichen Ende 1994 beendet. Restarbeiten hat danach insbesondere die in Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) umbenannte Treuhandanstalt übernommen. Die BvS  hat Ende 2000 ihre operative Tätigkeit eingestellt, nachdem alle von der Treuhandanstalt übernommenen Aufgaben weitgehend erledigt sind.

Die verbliebenen Aufgaben werden - soweit sie nicht auf andere Einrichtungen übergegangen sind - geschäftsbesorgend durch Dritte für die BvS  wahrgenommen.

Seit 1. Januar 2004 befindet sich die BvS  in Abwicklung. Das Gesetz zur Abwicklung der BvS vom 28. Oktober 2003 räumt die Möglichkeit ein, dass die BvS  ihr Vermögen auf den Bund oder Einrichtungen des Bundes überträgt.

Vorerst werden die Aufgaben weiterhin von Geschäftsbesorgern erledigt.