BMF-Startseite18.02.2009  

Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes - Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz – (FMStErgG)

Der Entwurf sieht vor allem Anpassungen und Verbesserungen bei den Begleitregelungen im Gesellschafts- und Übernahmerecht vor, damit Stabilisierungsmaßnahmen schnell und effektiv greifen können und Übernahmen zum Zweck der Stabilisierung erleichtert werden.

Diese Änderungen gelten nur für Unternehmen, die die Leistungen des Stabilisierungsfonds in Anspruch nehmen oder nehmen wollen. Darüber hinaus schafft der Gesetzentwurf die zeitlich eng befristete Möglichkeit, zur Sicherung des öffentliches Gutes „Finanzmarktstabilität“ Anteile an einem Unternehmen des Finanzsektors und Wertpapierportfolien gegen angemessene Entschädigung zugunsten des Bundes oder des Finanzmarktstabilisierungsfonds zu verstaatlichen.

Die Verstaatlichung ist nur zulässig, wenn andere rechtlich und wirtschaftlich zumutbare Lösungen zur Sicherung der Finanzmarktstabilität nicht mehr zur Verfügung stehen.


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