Glossar

Treuhandanstalt

Begriffsbestimmung

Die Treuhandanstalt war eine von der letzten, frei gewählten DDR-Regierung gegründete Einrichtung, der gemäß dem Einigungsvertrag und dem Treuhandgesetz die Aufgabe anvertraut war, das ehemalige volkseigene Vermögen der früheren DDR zu privatisieren.

Allgemeines

Durch das noch von der Volkskammer der DDR beschlossene und durch Art. 25 des Einigungsvertrages bestätigte Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz) vom 17. Juni 1990 wurde in der Endphase der Regierung Modrow am 1. März 1990 die Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums (Treuhandanstalt) gegründet. Die Treuhandanstalt war als öffentlich-rechtliche Anstalt organisiert und unterstand der Fachaufsicht des Bundesministers der Finanzen.

Hauptaufgabe war, die unternehmerische Tätigkeit des Staates durch Privatisierung so schnell und so weit wie möglich zurückzuführen und die Wettbewerbsfähigkeit möglichst vieler Unternehmen herzustellen und somit Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen.

Die Privatisierungsaufgabe war im Wesentlichen Ende 1994 beendet. Restarbeiten hat danach insbesondere die in Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) umbenannte Treuhandanstalt übernommen. Die BvS hat Ende 2000 ihre operative Tätigkeit eingestellt, nachdem alle von der Treuhandanstalt übernommenen Aufgaben weitgehend erledigt waren.

Verweise

Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz) [Extern]

Nachfolgeorganisationen der Treuhand

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