Glossar

Finanzplan

Begriffsbestimmung

Unter dem Finanzplan des Bundes versteht man die von der Bundesregierung beschlossene fünfjährige Finanzplanung für den Bund. Er bildet ein wesentliches internes Planungsinstrument für die Verabschiedung des jährlichen Bundeshaushalts.

Allgemeines

Der Haushaltswirtschaft des Bundes liegt eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde. In ihr sind Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen dargestellt.

Im Finanzplan werden die vorgesehenen Investitionsschwerpunkte erläutert. Das Ziel der Finanzplanung ist es, eine geordnete Haushaltsentwicklung unter Berücksichtigung des voraussichtlichen gesamtwirtschaftlichen  Leistungsvermögens in den Planungsjahren zu sichern.

Der Finanzplan bildet einen Zeitraum von fünf Jahren ab. Das erste Jahr ist jeweils das laufende Haushaltsjahr. Das zweite Jahr wird durch den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr abgedeckt, so dass danach noch drei echte Planungsjahre folgen.

Der Finanzplan wird vom Bundesministerium der Finanzen aufgestellt. Er wird von der Bundesregierung zusammen mit dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt zur Mitte eines Jahres beschlossen und anschließend Bundesrat und Bundestag zur Information vorgelegt. Der Finanzplan wird jährlich der Entwicklung angepasst und fortgeführt.

Die gesetzliche Grundlagen für die Aufstellung des Finanzplans sind das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz von 1967 sowie das Haushaltsgrundsätzegesetz.

Verweise

Finanzplan des Bundes 2009 bis 2013 (vom Bundeskabinett am 24. Juni 2009 beschlossen)

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