Finanz-, Haushalts- und Wirtschaftspolitik24.06.2009  

Fragen und Antworten zum Bundeshaushalt 2010 und Finanzplan bis 2013

Inhalt

  1. Ableitung des Anstiegs der Neuverschuldung 2010
  2. Gesamt-Neuverschuldung des Bundes unter Berücksichtigung von ITF und SoFFin
  3. Schuldentilgung ITF
  4. Arbeitsmarkt: Auswirkungen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
  5. Aktuelle Beschlüsse zur Rente: Auswirkungen auf den Bundeshaushalt?
  6. Klimaschutzinitiative: Kürzungen wegen gegenwärtig geringer Zertifikatspreise?
  7. Maastricht-Defizit 2009 und 2010

1. Wie erklärt sich die hohe Neuverschuldung des Jahres 2010 (rd. 80 Mrd. € über altem Finanzplan [Glossar], rd. 39 Mrd. € über RegE zum 2. Nachtrag 2009)

 

Antwort:
Der Anstieg der Neuverschuldung (ggü. Fpl:. 6 Mrd. €) lässt sich vollständig durch das Wirkenlassen der automatischen Stabilisatoren und gezielte Maßnahmen zur Konjunkturstützung erklären:

Steuermindereinnahmen:   41,6 Mrd. €
BA-Darlehen 20,0 Mrd. €
sonstige zusätzliche Ausgaben Arbeitsmarkt [Glossar]9,6 Mrd. €
zusätzlicher Bundeszuschuss GKV6,3 Mrd. €
ausgabeseitige Maßnahmen aus K I und K II2,7 Mrd. €
SUMME        80,2 Mrd. €

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2. Außerhalb des Bundeshaushaltes hat die Bundesregierung zwei Sondervermögen errichtet (SoFFin und ITF), die über eine eigene Kreditermächtigung verfügen. Wie hoch wird die Gesamt-Neuverschuldung des Bundes in den Jahren 2009 und 2010 sein?


Antwort:
Die beiden Sondervermögen Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) und Investitions- und Tilgungsfonds (ITF) verfügen über eigene - überjährige - Kreditermächtigungen. Wegen dieser Überjährigkeit lässt sich die tatsächliche Gesamtneuverschuldung des Bundes in diesem und im laufenden Jahr nur schwer prognostizieren. Inwieweit Kredite aufgenommen werden, wird vom tatsächlichen Mittelabfluss abhängen. Ex ante steht nur fest, dass die Neuverschuldung des Bundes im laufenden Jahr weit über 50 Mrd. € liegen dürfte; für das nächste Jahr erscheint ein Volumen von 100 Mrd. € zumindest nicht unrealistisch. Konkretere Einschätzungen sind gegenwärtig nicht möglich.

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3. Wie werden die Schulden des ITF getilgt?

 

Antwort:
Im Gesetz zur Errichtung des Investitions- und Tilgungsfonds ist eine klare Tilgungsregelung festgelegt, die sicherstellt, dass die Schulden des ITF zügig wieder getilgt werden. Zur Tilgung der Schulden des ITF erhält dieser Zuführungen in Höhe derjenigen Einnahmen aus dem Bundesbankgewinn, die den jeweils im Bundeshaushalt [Glossar] veranschlagten Anteil übersteigen.

Der im Bundeshaushalt veranschlagte Anteil am Bundesbankgewinn wird ab 2011 abgesenkt, so dass ein wachsender Anteil für die Tilgung zur Verfügung steht (RegE 2010: 3,5 Mrd. €, 2011: 3,0 Mrd. €, 2012ff.: 2,5 Mrd. €).

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4. Welche Auswirkungen hat die gesamtwirtschaftliche Entwicklung auf die Ausgaben für den Arbeitsmarkt?


Antwort:
Die Bundesregierung erwartet für das Jahr 2010 einen Anstieg der Arbeitslosenzahl auf jahresdurchschnittlich 4,6 Mio. Personen.

 

Dies führt zu einer erheblichen Belastung des Haushalts der BA wie auch des Bundeshaushalts. Im BA-Haushalt [Glossar] wird die dortige Rücklage bis zum Jahresende 2009 nahezu völlig aufgebraucht sein, so dass die Bundesregierung die BA im Jahr 2010 mit einem Darlehen in Höhe von voraussichtlich 20 Mrd. € unterstützen muss. Auch in den nachfolgenden Jahren werden die Beitragseinnahmen der Arbeitslosenversicherung allein voraussichtlich nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken.

 

Im Bundeshaushalt erhöhen sich darüber hinaus die Ausgaben für die Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“). Sie belaufen sich für das Jahr 2010 auf insgesamt 41,1 Mrd. € (davon 26,1 Mrd für ALG II; 4,0 Mrd. € für Kosten der Unterkunft; 11,0 Mrd. € für Eingliederung und Verwaltungskosten). Sie liegen damit in der Summe 3,3 Mrd. € über dem Entwurf des 2. Nachtragshaushalts [Glossar] 2009 bzw. 9,6 Mrd. € über der bisherigen Finanzplanung.

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5. Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag (19. Juni 2009) beschlossen, dass die Renten auch im Falle einer negativen Lohnentwicklung stabil bleiben - und nicht sinken - sollen. Wie wirkt sich dies auf die Leistungen aus, die die gesetzliche Rentenversicherung aus dem Bundeshaushalt erhält?

 

Antwort:
Die angesprochene Regelung ist eine wichtige Maßnahme, um das Vertrauen in die gesetzliche Rente - gerade auch in Krisenzeiten - zu stärken.

Auf der Grundlage der ihrer mittelfristigen Finanzplanung zugrunde liegenden gesamtwirtschaftlichen Eckwerte sieht die Bundesregierung allerdings im Finanzplanzeitraum bis zum Jahr 2013 keinen Fall, in dem die Neuregelung praktisch zur Anwendung käme. Aus diesem Grund wird es hieraus auch nicht zu einer Rückwirkung auf die Höhe der Leistungen des Bundes kommen.

Hingegen führen die konjunkturellen Auswirkungen der aktuellen Krise insgesamt dazu, dass es - anders als nach früheren Prognosen - im Jahr 2012 voraussichtlich nicht zu einem Absinken des Beitragssatzes zur Rentenversicherung [von derzeit 19,9 % auf 19,2 %] kommen wird. Damit wird ein Ereignis nicht eintreten, das für sich betrachtet dämpfend auch auf die Höhe der Leistungen aus dem Bundeshaushalt wirken würde. Da für die Entwicklung der Bundesleistungen jedoch auch andere Faktoren [Aufkommen der Steuern vom Umsatz; Lohnentwicklung] bestimmend sind, die wiederum in beträchtlichem Umfang gegenläufig wirken, wird es per Saldo im Finanzplanzeitraum insoweit zu keiner zusätzlichen Belastung des Bundeshaushalts kommen.

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6. Wirkt sich die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Klimaschutzinitiative der Bundesregierung aus?


Antwort:
Es ist richtig, dass auf dem Emissionshandelsmarkt gegenwärtig ein drastischer Preisverfall zu beobachten ist. Die Bundesregierung, namentlich das Bundesumweltministerium, geht jedoch davon aus, dass im Zuge der wirtschaftlichen Erholung im nächsten Jahr die Handelspreise so ansteigen, dass die Erlöse für den Bundeshaushalt wieder ein Niveau von 900 Mio. € (brutto) erreichen werden. Im Regierungsentwurf 2010 und dem Finanzplan bis 2013 sind daher sowohl bei den Erlöseinnahmen aus der Versteigerung von CO2-Zertifikaten als auch bei den damit korrelierenden Ausgaben für Klimaschutzmaßnahmen keine Kürzungen vorgenommen worden. Die Bundesregierung wird die Entwicklung der Preise für Emissionsberechtigungen allerdings weiterhin aufmerksam beobachten.

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7. Wie hoch wird das Maastricht-Defizit [Glossar] in diesem und im nächsten Jahr voraussichtlich ausfallen?


Antwort:
Die Haushaltsprojektion für den Finanzplanungsrat [Glossar] ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Nach sehr vorläufigen Berechnungen dürfte sich das Maastricht-Defizit in diesem Jahr auf rund 4 % und im nächsten Jahr auf rund 6 % belaufen.

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Multimedia 21.03.2012

Kabinett beschließt Eckwerte: Wachstumsfreundliche Konsolidierung geht weiter ; Quelle: Bundesministerium der Finanzen Bitte aktivieren Sie Javascript.
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