Die Staatsquote [Glossar] gibt das Verhältnis der Ausgaben des Staates (in der Abgrenzung des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen - ESVG -) zum Bruttoinlandsprodukt [Glossar] in % an: Sie kann nach den verschiedenen staatlichen Ebenen untergliedert werden (Staat insgesamt, Gebietskörperschaften und Sozialversicherung).
Für die Berechnung der Staatsquote werden bei den Gebietskörperschaften und der Sozialversicherung [Glossar] lediglich die unmittelbaren Ausgaben, d.h. abzüglich der Ausgaben an andere staatliche Ebenen (Verrechnungsverkehr), zu Grunde gelegt.