Der Finanzplanungsrat beriet von 1968 bis 2009 die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei der Gestaltung der Haushalts- und Finanzplanungen von Bund, Ländern und Kommunen. Er wurde mit der Errichtung des Stabilitätsrates durch die Föderalismusreform II entbehrlich und ist im Jahr 2010 abgeschafft worden. Seine wesentlichen Aufgaben sind auf den Stabilitätsrat übertragen worden.
Dem Finanzplanungsrat gehörten der Bundesfinanzminister, die Finanzminister der Länder, der Bundeswirtschaftsminister sowie vier Vertreter der kommunalen Spitzenverbände an. Als Gast nahm ein Vertreter der Deutschen Bundesbank an den Sitzungen teil. Der Finanzplanungsrat ist zwischen 1968 und 2009 zu insgesamt 111 Sitzungen zusammengetreten.
Die Hauptaufgabe des Finanzplanungsrates bestand in der koordinierenden Beratung der volks- und finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei der Gestaltung der Haushalts- und Finanzplanungen von Bund, Ländern und Kommunen. Seit 2002 spielte der Finanzplanungsrat zudem eine zentrale Rolle bei der Einhaltung der Haushaltsdisziplin der öffentlichen Haushalte im Rahmen der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Außerdem beriet er die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“ der ostdeutschen Länder sowie der Stellungnahme der Bundesregierung hierzu.
Im Rahmen der Föderalismusreform II ist mit dem Stabilitätsrat ein Frühwarnsystem zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen errichtet worden. Um Aufgabenüberschneidungen und parallele Strukturen zu vermeiden, wurde der Finanzplanungsrat abgeschafft. Die weiterhin unerlässlichen Aufgaben des Finanzplanungsrates sind auf den Stabilitätsrat übergegangen.