Vermögensrecht und Entschädigungen05.10.2011  

Entschädigung von NS-Unrecht (Regelungen zur Wiedergutmachung)

Die durch nationalsozialistisches Unrecht verursachten Schäden erforderten bereits unmittelbar nach Kriegsende Regelungen zur Wiedergutmachung. Besonders betroffen waren Personen, die aus Gründen politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen Schäden erlitten hatten. Für diese Personen wurden deshalb frühzeitig von den Besatzungsmächten, den Gemeinden und seit ihrer Entstehung von den Ländern Regelungen getroffen.

Multimedia 26.04.2012

Podcast; Quelle: Bundesministerium der Finanzen Bitte aktivieren Sie Javascript.

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