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Das "Europäische Semester" ist ein neues Instrument zur europaweiten finanz- und wirtschaftspolitischen Koordinierung.
Erstmals gibt es 2011 ein „Europäisches Semester“. Danach sollen sich die Mitgliedstaaten in ihrer jährlichen Haushaltsplanung stärker mit Brüssel abstimmen. Dieser Schritt ist nötig geworden, da die Volkswirtschaften der Unionsländer immer mehr zusammenwachsen. So hat die Aufstellung der einzelnen nationalen Haushalte auch Auswirkungen auf die gesamte Union. Dies zeigt sich gerade durch die hohe Verschuldung einzelner Staaten, die unter anderem auf mangelnde Haushaltsdisziplin zurückzuführen ist und in den letzten Monaten das Handeln der gesamten Europäischen Union bestimmt hat. Durch das „Europäische Semester“, das auf eine Initiative der „Task Force on economic governance“ unter Leitung von EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy zurückgeht, soll die wirtschafts- und finanzpolitische Koordinierung in der EU intensiviert werden. Hierbei werden die bisher getrennten Prozesse der haushaltspolitischen Koordinierung unter dem Stabilitäts- und Wachstumspakt und der Strukturreformen unter der EU-Wachstumsstrategie „Europa 2020“ zeitlich angeglichen und zusammengeführt.
Die Ziele des „Europäischen Semesters“
Während bisher nur eine nachträgliche Stellungnahme der EU-Kommission zu den nationalen Haushaltsplanungen möglich war, wurde mit dem „Europäischen Semester“ ein Instrument vorbeugender Überwachung geschaffen. Ziel ist es, die nationalen Regierungen stärker in die Verantwortung zu nehmen, um drohende Verstöße gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie die Grundzüge der Wirtschaftspolitik von vornherein zu verhindern und den Zielen der „Strategie Europa 2020“ näher zu kommen.
Der Fahrplan des „Europäischen Semesters“
Das „Europäische Semester“ folgt einem festen Fahrplan, der den Beteiligten, Kommission und nationalen Regierungen, einen ständigen Austausch über die Haushaltsplanung ermöglicht. Auftakt zum „Europäischen Semester“ ist der Jahreswachstumsbericht, der erstmals am 19. Januar 2011 von der Kommission vorgestellt wurde. Der Bericht analysiert die wirtschaftliche Ausgangslage für die gesamte EU. Daraufhin berät der Europäische Rat im März über die prioritären Maßnahmen für die EU. Pläne über die nationalen Haushalte werden der Kommission bis April von den Regierungen der Mitgliedstaaten vorgelegt. Auf dieser Grundlage erarbeitet die Kommission bis Juni für jedes einzelne Land Empfehlungen, die anschließend noch von ECOFIN und Europäischen Rat beschlossen werden müssen. Diese Empfehlungen werden auch an den Deutschen Bundestag weitergeleitet, der diese in seine Beratungen zum Bundeshaushalt einfließen lassen kann. Die Haushaltshoheit des Bundestages bleibt davon unberührt.
Hier finden Sie die Übersicht zum Europäischen Semester in Deutschland.