Finanzpolitik18.04.2012  

Deutsche Stabilitätsprogramme

Nach den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes - Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken - sind die Euro [Glossar]-Teilnehmerstaaten verpflichtet, dem ECOFIN-Rat jährlich aktualisierte Stabilitätsprogramme vorzulegen.

Im Folgenden finden Sie alle bisher erschienenen Aktualisierungen des deutschen Stabilitätsprogramms. Das Programm stellt vor dem Hintergrund der Verpflichtungen insbesondere des Stabilitäts- und Wachstumspaktes ausführlich die finanz- und wirtschaftspolitische Strategie der Bundesregierung dar.


 

Multimedia 26.04.2012

Podcast; Quelle: Bundesministerium der Finanzen Bitte aktivieren Sie Javascript.

Auf den Punkt