Service02.04.2009  

Formulare A - Z

Um den Datenaustausch zwischen Verwaltung, Bürgern und Unternehmen auszubauen und fortlaufend zu verbessern, wurde das Formular [Glossar]-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung geschaffen. Dort werden Online-Dienstleistungen und interaktive Formulare der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung gestellt.

 

Zum Formular-Management-System [Extern]

 

Immer mehr Bürger erstellen ihre Steuererklärungen [Glossar] am Computer. Bei dieser Gelegenheit werden die Daten für den Ausdruck der Steuererklärungsformulare elektronisch erfasst. Diese bereits erfassten elektronischen Daten will die Steuerverwaltung zur Weiterverarbeitung in den Rechenzentren der einzelnen Bundesländer nutzen. ELSTER bietet die Möglichkeit, verschiedene Steuererklärungen elektronisch via Internet an das Finanzamt zu übermitteln.

 

Zu ELSTER [Extern]

 

Für die Abwicklung bestimmter steuerlicher Verfahren ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig. Auf seiner Internetseite informiert das BZSt u.a. über die Nutzung von Steuerformularen und die elektronische Übermittlung von Daten.

 

Zum Bundeszentralamt für Steuern [Extern]



Informationen über Vordrucke, Merkblätter und Formulare zu einzelnen Rechtsgebieten des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts sind auf der Internetseite der deutschen Zollverwaltung [Glossar] eingestellt.

 

Zur Zollverwaltung [Extern]

 

Formulare, die in den o.a. Internetangeboten nicht oder noch nicht angeboten werden, werden hier zur Verfügung gestellt. Ältere Steuerformulare, die nicht mehr in das Formular-Management-System (FMS) aufgenommen werden, werden hier noch so lange angeboten, wie deren Verwendung aufgrund steuerlicher Fristen noch zulässig ist.

 

Hinweis zur Verwendung von Steuerformularen zu gewerblichen Zwecken:

 

Die gewerbliche Verwendung von Steuerformularen (z.B. Abdruck der Einkommensteuererklärung in Tageszeitungen oder in der Fachliteratur) ist im Rahmen der üblichen rechtlichen Bestimmungen möglich. Zuständig dafür sind die Finanzverwaltungen der Länder, an die entsprechende Anfragen (z.B. nach Druckvorlagen) zu richten sind.




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