Sicherung der Finanzmarktstabilität wird erweitert

Bedarf es in Deutschland eines Restrukturierungsmodells fürsystemrelevante Banken? Die Antwort von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und Bundesjustizministerin Zypries ist eindeutig: Bei der Vorstellung des neuen Gesetzentwurfs in Berlin betonten beide, dass ein Gesetz zur Reorganisation systemrelevanter Banken absolut notwendig ist, um ein noch schnelleres und entschiedeneres Eingreifen der Bankenaufsicht [Glossar] im Krisenfall zu ermöglichen. Und dies ohne gleich den letzten Schritt der Enteignung einer Bank durch den Staat wählen zu müssen.
Das Gesetz sieht eine deutliche Erweiterung der Eingriffsbefugnisse der Bankenaufsicht BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) vor, um Krisenbanken frühzeitig stabilisieren zu können.
Das Gesetz geht zugleich das Problem der in der internationalen Vertragspraxis üblichen Lösungsklauseln an, welche die Vertragspartner im Falle der Insolvenz [Glossar] der anderen Partei ein Recht zur Kündigung des Vertrags geben oder die Beendigung unmittelbar herbeiführen. Um zu verhindern, dass der Bank durch breitflächige Auslösung dieser Klauseln ihre Existenzgrundlage entzogen wird, sieht das Gesetz vor, dass derartige Lösungsklauseln durch das Reorganisationsverfahren nicht ausgelöst werden. Im Hinblick auf ausländischem Recht unterliegende Verträge werden Anreize gesetzt, auf Gläubigerseite auf die Inanspruchnahme der Klauseln zu verzichten. Um hier eine verbindliche Rechtssicherheit zu erreichen, betonte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück die Bedeutung eines internationalen Übereinkommens – für das er sich weiterhin stark machen wird.
Die BaFin erhält mit dem Gesetz erweiterte Befugnisse und kann notfalls auch systemrelevante Teile der Bank auf eine andere Gesellschaft übertragen, um Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems abzuwenden.
Mit dem neuen Gesetz und dem darin enthaltenen Reorganisationsverfahren wird eine frühzeitige Bekämpfung der Schieflage in Not geratener Banken möglich – und somit eine erhöhte Stabilität des deutschen Finanzmarktes garantiert.
Referat für Bürgerangelegenheiten
03018/682-3300