Glossar

Wohn-Riester

Begriffsbestimmung

Als Wohn-Riester (auch Eigenheimrente) wird die Einbeziehung des selbstgenutzten Wohneigentums in die Förderung durch die Altersvorsorgezulage bezeichnet.

Allgemeines

Mit dem Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge ( Download: Eigenheimrentengesetz – EigRentG [PDF, 131 KB] ) vom 29. Juli 2008 (BGBl. I S. 1509) bzw. mit dem so genannten "Wohn-Riester" kann gefördertes Altersvorsorgekapital besser für die selbst genutzte Wohnimmobilie genutzt werden. Außerdem können Tilgungsleistungen steuerlich gefördert werden, wenn das zugrunde liegende Darlehen für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie eingesetzt wurde. Der Beratungsablauf des Eigenheimrentengesetzes wird im gemeinsamen Informationssystem von Bundestag und Bundesrat „DIP“ (Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge) über die Eingabe „XVI/349“ im Feld „Archivsignatur“ oder „D069“ im Feld „GESTA-Ordnungsnummer“ unter der erweiterten Suche der Beratungsabläufe angezeigt.

Verweis

Monatsbericht Januar 2009 - Analysen und Berichte

FAQ zum Eigenheimrentengesetz der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

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