
Wolfgang Schäuble zu Gast bei n-tv: „Wir sind auf dem richtigen Weg“
Wissenswertes zur neuen Erbschaftsteuer

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Die Neuregelung der Erbschaftsteuer ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Mit ihr wird die generationenübergreifende Gerechtigkeit gestärkt, denn die Kernfamilie – Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder – wird im Vergleich zur alten Regelung stark begünstigt. Millionenerben müssen auch weiterhin ihren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen.
Wir beantworten Ihre häufigsten Fragen zur neuen Erbschaftsteuer.
Wird sich das Erbschaftsteueraufkommen mit der Reform verändern?
Wir brauchten eine Reform der Erbschaftbesteuerung, weil das Bundesverfassungsgericht mit einem Beschluss diesen Auftrag gegeben hat. In dem Beschluss wurde festgelegt und darauf hingewiesen, dass die heutige und bisherige Bewertung zwischen Immobilienvermögen und sonstigen Vermögen, also Geld- oder Aktienvermögen ungerecht ist.
Ein ganz wichtiger Kernbestandteil der Neuregelung ist es, dass wir den Kern der Familie schützen wollen und da geht es insbesondere um das selbst genutzte Eigenheim, die selbst genutzte Wohnung. Egal wie hoch der Wert der Immobilie ist - die vom Partner (Ehegatte oder Lebenspartner) weitergenutzt wird, also in der die Partner gelebt haben oder in die die Kinder einziehen, nachdem die Eltern tot sind -, sie bleibt steuerfrei. Für Kinder gibt es die Restriktion, dass die Wohnfläche nicht größer als 200 qm sein darf. Für den Partner und die Kinder ist die Bedingung, dass sie dort die nächsten 10 Jahre auch tatsächlich leben.
In diesem Fall kommt es selbstverständlich zu keiner Nachversteuerung.
Sie werden bei den sachlichen und persönlichen Befreiungen gleich behandelt. Ein Unterschied besteht jedoch weiterhin bei der Steuerklassenzuordnung.
Als erstes muss man festhalten, dass sich für die allermeisten deutschen Familienunternehmen das Thema Erbschaftsteuer erledigt hat. Es gibt sie schlichtweg nicht mehr. Das ist in der aufgeregten Diskussion oft untergegangen - oder sollte auch untergehen - um einen Eindruck zu erwecken, dass es um große Belastungen geht. Für alle anderen gibt es zwei Möglichkeiten, ohne Erbschaftsteuerbelastung zu bleiben, auch wenn sie eigentlich Erbschaftsteuer zahlen müssten.
Beide Wege machen deutlich, dass es in keinem Fall zu einer übermäßigen Belastung durch die Erbschaftsteuer kommt.
Es geht nicht so sehr um die Frage des Missbrauches, sondern um die Frage der Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen. Der Gesetzgeber will sie ganz bewusst nicht einschränken. Geachtet wird auf die Lohnsumme über einen Zeitraum von 7 oder 10 Jahren. Dabei kommt es nicht so sehr darauf an, ob sie in demselben Unternehmen oder möglicherweise in anderen Unternehmen die Lohnsumme erbringen. Hauptsache sie erbringen die Lohnsumme. Egal ob man aus der Bäckerei auch andere Unternehmen macht, eine Schusterei oder ein Taxiunternehmen - wichtig ist, dass die Lohnsumme erhalten bleibt. Dann wird für das ererbte Vermögen auch die entsprechende steuerliche Privilegierung eintreten.
Im Vorfeld einer Erbschaft dieses zu ändern, ist nicht leicht zu gestalten. Variieren ist schwer, weil es auf die 5 Jahre, einen Fünfjahreswert auf einen Durchschnittswert der 5 Jahre vorher ankommt. Es wird also keinen großen Anlass geben, hier den Gesetzgeber zu umgehen oder Tatbestände zu schaffen, die nicht der Realität entsprechen.
Nein, im Wesentlichen wird das Erbschaftsteueraufkommen gleich bleiben. Wir haben heute ungefähr 4 Mrd. Euro. Der Wert wird auch künftig in dieser Größenordung liegen. Es ist zu erwarten, dass sich das Aufkommen durch die demographische Entwicklung eher wieder steigern wird. Was sich verändern wird, ist, dass Erben großer Vermögen im höheren Maße zum Erbschaftsteueraufkommen beitragen werden, während Erben von normalen Vermögen im überwiegenden Rahmen steuerfrei bleiben werden.