
Achtung: Betrüger versenden E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
BMF Schreiben vom 21. Dezember 2010
- IV C 5 - S 2334/10/10008 - (2010/0990376) -
Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten.