Mitarbeiterkapitalbeteiligungen – Neue Wege zur verbesserten Teilhabe

Auszug aus dem Monatsbericht des BMF September 2008.

 

Die Bundesregierung will die Möglichkeiten für die Beschäftigen verbessern, an den Gewinnen und künftigen Ertragschancen der Unternehmen zu partizipieren. Deswegen hat das Bundeskabinett am 27. August 2008 den Ausbau von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen beschlossen. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung wurde eine wichtige Regelung zur verbesserten Teilhabe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an „ihrem“ Unternehmen auf den Weg gebracht. Dazu wird die Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter in Zukunft stärker gefördert werden. Neue Mitarbeiterbeteiligungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen steigern die Attraktivität von Mitabeiterkapitalbeteiligungen zum beiderseitigen Nutzen: Die Unternehmen verbessern ihre Eigenkapitalbasis sowie die Möglichkeiten zur Gewinnung und Bindung ihrer Beschäftigten. Diese wiederum bekommen die Chance auf einen fairen Anteil am Unternehmenserfolg und erhalten eine steuerliche Förderung mit dem Ziel privater Vermögensbildung.

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