Glossar

Arbeitsmarktpolitik

Begriffsbestimmung

Unter Arbeitsmarktpolitik werden zum einen direkte Maßnahmen der Arbeitsförderung (aktive Arbeitsmarktpolitik) und der Einkommenssicherung bei Arbeitslosigkeit verstanden (passive Arbeitsmarktpolitik). Zum anderen ist die gezielte Gestaltung derjenigen Institutionen gemeint, die indirekt auf Arbeit und Beschäftigung einwirken.

Allgemeines

Seitdem die Arbeitslosigkeit in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts sich zunehmend als gesellschaftliches Problem verfestigte, versuchen die Regierungen, Arbeitslose in staatlich subventionierten Beschäftigungsprogrammen ("Zweiter Arbeitsmarkt") unterzubringen. In Deutschland waren dies die sog. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), deren Ziel es in erster Linie war, insbesondere Langzeitarbeitslose wieder ins Erwerbsleben zurückzuführen. Dieses Ziel haben auch Qualifizierungsmaßnahmen, die Arbeitslosen am Arbeitsmarkt erforderliche Kenntnisse und Kompetenzen vermitteln sollen.

Die Aktive Arbeitsmarktpolitik ist zunehmend in Kritik geraten. Zum einen wird die Wirksamkeit der Maßnahmen bezweifelt mit dem Argument, dass das gesamtwirtschaftliche Problem der Arbeitslosigkeit sich durch aktive Arbeitsmarktspolitik kaum verringern lässt, da subventionierte oder niedriger entlohnte Arbeitnehmer andere verdrängen. Zum anderen wird die Politik durch die knapper werdenden finanziellen öffentlichen Mittel schwieriger.

Das Hartz-Konzept

Mit Hartz-Konzept werden die Vorschläge der Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" bezeichnet, die unter der Leitung von Peter Hartz tagte. Die Vorschläge zielen auf eine Politik des "Förderns und Forderns" die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt so zu beleben, dass die Arbeitslosigkeit nachhaltig gesenkt wird. Gleichzeitig sollte die Bundesanstalt für Arbeit grundlegend reformiert werden. Die Maßnahmen wurden in vier Phasen als "Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" umgesetzt, die entsprechend als Hartz I bis Hartz IV bezeichnet werden.

Hartz I und Harz II traten am 1. Januar 2003 in Kraft. Hartz I regelt vor allem die Voraussetzungen zur Gründung von Personal-Service-Agenturen (PSA) durch die Arbeitsagentur und freie Träger und die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Arbeitsagentur (FbW). Hartz II regelt die neuen Niedriglohn-Jobs "Minijob" und "Midijob", den Existenzgründungszuschuss (ExGZ), der auch als "Ich-AG" bezeichnet wird, und die Organisation von Job-Centern.

Hartz III (1. Januar 2004) und Hartz IV (1. Januar 2005) regeln die Zusammenlegung der bisherigen Arbeitslosen- und Sozialhilfe und den Umbau der Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsamt) in die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit).

Die Hartz-Gesetze waren und sind umstritten. So ergab sich für die Umsetzung ein größerer Kostenaufwand als geplant. Auch die Wirksamkeit des Konzepts ist umstritten. Vor allem die Gewerkschaften kritisieren eine übermäßige Belastung kleiner und mittlerer Einkommen. Viele Wirtschaftsexperten dagegen sind der Ansicht, dass das Hartz-Konzept noch nicht weit genug gehe.

Verweis

Bundesagentur für Arbeit [Extern]

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