Privatisierungs- und Beteiligungspolitik11.05.2009  

Nachfolgeorganisationen der Treuhandanstalt

Aufgrund des „Gesetzes zur abschließenden Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt [Glossar]“ vom 9. August 1994 endete die Tätigkeit der Treuhandanstalt zum Jahresende 1994. Die Treuhandanstalt wurde in „Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben“ umbenannt und die Verantwortung für die Erfüllung ihrer verbliebenen Aufgaben ab 1. Januar 1995 auf die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, die BMGB Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin mbH und die TLG Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH (jetzt TLG IMMOBILIEN GmbH) übertragen.

Inzwischen werden die Restaufgaben wie folgt von den Treuhand-Nachfolgeorganisationen wahrgenommen:

1.  Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, Berlin (BvS)

(Bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts)

Schönhauser Allee 120, 10437 Berlin, Tel.: (0 30) 24 51 - 10 09

Die BvS ist Rechtsnachfolgerin der Treuhandanstalt. Seit 2001 ist die BvS nur noch Rechts- und Vermögensträgerin und besitzt kein eigenes Personal mehr.

Durch das Gesetz zur Abwicklung der BvS vom 28. Oktober 2003 wurde der letzte Schritt der Umstrukturierung vollzogen. Der Präsident als Organ der BvS wurde durch einen Abwickler ersetzt. Der BvS ist die Möglichkeit eingeräumt, ihr Vermögen im Zuge der Abwicklung auf den Bund, Einrichtungen oder Kapitalgesellschaften des Bundes zu übertragen und damit die Voraussetzungen für die Auflösung der BvS zu schaffen.

Die verbleibenden Aufgaben, die hauptsächlich noch die Bereiche Reprivatisierung, Vertragsmanagement, Abwicklung, ökologische Altlasten und Verwertung von ehemals volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen betreffen, werden für die BvS von Dritten in Geschäftsbesorgung wahrgenommen. Bis auf den letztgenannten Bereich sind die Aufgaben fast vollständig erledigt.

Abwickler der BvS ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).

Die BvS stellt sich ausführlich unter www.bvs.bund.de vor.

Die Aufgaben der BvS werden durch folgende Geschäftsbesorger und Dienstleister wahrgenommen:

BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH,  Berlin (BVVG)

Schönhauser Allee 120, 10437 Berlin, Tel.: (0 30) 44 32 - 0

Die BVVG ist eine Tochtergesellschaft der BvS. Sie verwaltet und verwertet die ehemals volkseigenen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie Gebäude und Anlagen in den neuen Bundesländern für die BvS (Treuhandgeschäft). Hauptaufgaben sind hierbei der Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Flächen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) und der Flächenerwerbsverordnung (FlErwV), der Verkauf von Bauboden für investive Zwecke sowie das Vertragsmanagement für diesen Bereich.

Darüber hinaus nimmt die BVVG seit dem 1. Januar 2009 Aufgaben der Reprivatisierung und des Vertragsmanagements der BvS sowie die verbliebenen operativen Aufgaben und besondere Querschnittsaufgaben der BvS wahr.

Geschäftsführer der Gesellschaft sind:

Herr Dr. Wolfgang Horstmann (Sprecher) und Herr Dr. Wilhelm Müller.

Das Unternehmen stellt sich ausführlich unter www.bvvg.de [Extern] vor.

ACOS Altlasten Controlling- und Servicegesellschaft mbH (ACOS)

Karl-Liebknecht-Str. 33, 10178 Berlin, Tel.: (030) 24513650

Die ACOS, Tochtergesellschaft der GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten GMBH, nimmt die altlastenbezogenen Aufgaben der BvS wahr. Darüber hinaus werden Teile des Vertragsmanagements der BvS bearbeitet.

bevecon management gmbh

Reinhardtstraße 31, 10117 Berlin

Die bevecon management gmbh ist mit der Bearbeitung der verbliebenen Aufgaben der Beteiligungsführung und Liquidation von BvS-Abwicklungsunternehmen sowie der Verwaltung und Verwertung des PMO- und Finanzvermögens beauftragt.

2.  TLG Immobilien GmbH, Berlin (TLG)

Hausvogteiplatz 12, 10117 Berlin, Tel.: (0 30) 24 70 - 5

Die frühere Liegenschaftsgesellschaft der Treuhandanstalt wurde Anfang 1995 unmittelbare Bundesbeteiligung mit dem Auftrag, die noch nicht privatisierten Liegenschaften des Treuhandbereichs zu verwalten und zu verwerten. Das Unternehmen wurde 2002 in TLG IMMOBILIEN GmbH umbenannt.

Die TLG Immobilien GmbH nimmt mittlerweile keine unmittelbaren Treuhandnachfolgeaufgaben mehr wahr. Diesbezügliche Aufgaben wurden in 2008 im Rahmen der Vorbereitung der Privatisierung an andere Treuhandnachfolgeeinrichtungen bzw. die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übertragen. Bezüge zum ehemaligen Treuhandbereich bestehen nur noch insoweit, dass ein Teil des aktuellen Immobilienbestandes der TLG aus Grundstücken besteht, die im Rahmen der Beendigung der Treuhandanstalt an die TLG übertragen wurden.

Die TLG Immobilien GmbH ist heute ein auf Dauer angelegtes, renditeorientiertes Immobilienunternehmen mit dem Geschäftszweck der Vermietung, Verwaltung, Entwicklung, Verkauf und Erwerb von Grundstücken.

Die Privatisierung der TLG IMMOBILIEN GmbH bleibt trotz der gegenwärtigen Turbulenzen an den Finanzmärkten [Glossar] erklärtes Ziel des Bundes.

Geschäftsführer der Gesellschaft sind:

Herr Dr. Volkmar von Obstfelder (Vorsitzender der Geschäfts­führung) und Herr Dr. Eugen von Lackum.

Das Unternehmen stellt sich ausführlich unter www.tlg.de [Extern] vor.

3.  Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV)

Knappenstraße 1, 01968 Senftenberg, Tel.: (035 73) 84-0

Die LMBV ist zuständig für die Sanierung der stillgelegten ostdeutschen Braunkohletagebaue. Die Kosten der Braunkohlesanierung werden zwischen Bund und den ostdeutschen Ländern im Verhältnis 75 : 25 geteilt.

Ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung teilen sich darüber hinaus Bund und die ostdeutschen Braunkohleländer im Zeitraum 2008 – 2012 – je zur Hälfte – einen Betrag von bis zu 262,1 Mio. Euro [Glossar] u. a. für Maßnahmen zur Abwehr von Gefährdungen, die im Zusammenhang mit dem Wiederanstieg des Grundwassers stehen.

Dies betrifft für das Lausitzer Revier die Bundesländer Brandenburg und Sachsen und für das Mitteldeutsche Revier die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) als bergrechtlich Verpflichtete nimmt die Aufgaben als Projektträger wahr und beauftragt Dritte mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen.

Anteilseigner der LMBV ist zu 100 % die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen.

Die LMBV  ist seit 1995 institutionelle Zuwendungsempfängerin des Bundes. Zuwendungsgeber ist das Bundesministerium der Finanzen. Die ostdeutschen Braunkohleländer finanzieren ihre Projekte entsprechend ihrem Finanzierungsanteil mit.

Geschäftsführer der Gesellschaft sind: 

Herr Dr. Kuyumcu (Vorsitzender) und Herr Dr. Meyer.

Das Unternehmen stellt sich ausführlich unter www.lmbv.de [Extern] vor.

4.  GVV Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben mbH (GVV)   

Am Petersenschacht 9, 99706 Sondershausen, Tel. : (0 36 32) 720 – 203

Aufgabe der GVV ist die Stilllegung unwirtschaftlicher Bergbaubetriebe des Kali-, Erz- und Spatbergbaus in den neuen Bundesländern, ferner die Verwahrung und Sicherung nicht nachnutzbarer untertägiger Hohlräume, die Nutzung und Verwertung der durch den Bergbau entstandenen untertägigen Hohlräume sowie die Privatisierung aller Vermögensteile. Die Verwahrarbeiten sind nach Bundesberggesetz (BBergG) sowie anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften abzuarbeiten, damit von den Bergwerken auch zukünftig keine Gefahren ausgehen.

Anteilseigner der GVV  ist zu 100 % die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV). Die GVV  ist seit 1995 institutionelle Zuwendungsempfängerin des Bundes. Zuwendungsgeber ist das Bundesministerium der Finanzen.

Geschäftsführer der Gesellschaft sind:

Herr Kirchner und Herr Zschiedrich.

Das Unternehmen stellt sich ausführlich unter www.gvv-sondershausen.de [Extern] vor.

5.  Energiewerke Nord GmbH (EWN)

Latzower Str. 1, 17509 Rubenow, Tel.: (038354) 40

Zentrale Aufgabe der Energiewerke Nord GmbH, Rubenow, ist die Stilllegung und der Rückbau der Kernkraftwerke in Greifswald/Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) und Rheinsberg (Brandenburg) sowie die Entsorgung der anfallenden radioaktiven Abfälle und der abgebrannten Brennelemente.

Für diese Aufgabenstellung hat die EWN eine Finanzierungszusage in Höhe von insgesamt 3,2 Mrd. Euro erhalten. Seit 1995 ist die Gesellschaft institutioneller Zu­wendungsempfänger des Bundes. Die EWN wird die Rückbauaufgabe bei ihrem eigenen Projekt voraussichtlich in 2010 im Wesentlichen erledigt haben; das Zwischenlager Nord wird dann noch einige Jahrzehnte weiter betrieben werden.

Aufgrund seiner Fachkompetenz befasst sich das Unternehmen zunehmend mit der Still­legung und Entsorgung anderer atomarer Anlagen im In- und Ausland. Nach der Änderung des Gesellschaftsvertrages im Jahre 2003 ist nach dem neu gefassten Gesellschaftszweck die Gesellschaft auch berechtigt, andere Unternehmen im Inland ganz oder teilweise zu erwerben oder zu gründen, die Anlagen der Kerntechnik in finanzieller Verantwortung der öffentlichen Hand stilllegen, abbauen und Entsorgungstätigkeiten bis zur Endlagerung durchführen.

Als Tochtergesellschaften hat die EWN die Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor GmbH (AVR) in Jülich sowie die WAK Rückbau- und Entsorgungsgesellschaft mbH (WAK) in Eggenstein-Leopoldshafen erworben. Darüber hinaus ist sie zu 25 % an der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) beteiligt.

Anteilseigner der Energiewerke Nord GmbH ist zu 100 % die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen.

Geschäftsführer der Gesellschaft sind:

Herr Dipl.-Ing. Rittscher und Herr Dipl.-Ing.Ramthun.

Das Unternehmen stellt sich ausführlich unter www.ewn-gmbh.de [Extern]vor.

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