Abschied von der bunten Pappe

Bald ist es wieder soweit: Jeder, der in Deutschland Lohnsteuer [Glossar] zahlen muss, bekommt die Lohnsteuerkarte für das kommende Jahr zugeschickt. Seit fast 90 Jahren gibt es diese Karten aus farbigem Karton – mit wenigen Ausnahmen haben sich in den letzten Jahrzehnten die vier Farben Rot, Gelb, Grün und Orange regelmäßig abgewechselt.
Die Karte für 2010 ist gelb. Das Besondere an ihr: Sie ist die letzte Lohnsteuerkarte, die wir in dieser Art im Briefkasten finden. Ab 2011 wird die farbige Pappe durch ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer ersetzt.
Wir erklären Ihnen, was sich dadurch für Sie ändert – und was nicht:
ELStAM– der Namen steht für „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“ - werden bis zum Jahr 2011 nach und nach in einer Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern aufgebaut. Das heißt: Als Arbeitnehmer müssen Sie nicht wie bislang Ihre Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben. Alle Daten, die für die Ermittlung Ihrer Lohnsteuer ab 2012 relevant sind, werden ab dann dem Arbeitgeber von der Datenbank zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt. Die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und dem Finanzamt wird so beschleunigt und erspart lästigen Papierkram.
Die Einführung des elektronischen Verfahrens erfolgt stufenweise. Das bedeutet für Sie, dass die Lohnsteuerkarte 2010 etwas länger gültig sein wird als normalerweise: Sie soll nämlich auch noch für das Jahr 2011 anwendbar sein. Arbeitgeber dürfen die Karte also nicht Ende 2010 vernichten, sondern behalten sie noch ein weiteres Jahr. Wer den Arbeitsplatz wechselt, nimmt die Karte wie gehabt mit – auch in 2011.
Herbst 2009
Im Jahr 2010
Im Jahr 2011
Im Jahr 2012
Ab dem Jahr 2012 ist allein die Finanzverwaltung dafür zuständig, dem Arbeitgeber die notwendigen Merkmale für die Besteuerung des Arbeitnehmers zu übermitteln. Alle Daten werden dann beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert. Sobald jemand eine Arbeitsstelle antritt und lohnsteuerpflichtig ist, fragt der Arbeitgeber beim BZSt nach den notwendigen Daten, um sie dann in das Lohnkonto des Beschäftigten zu übernehmen. Diese Daten werden auch Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) genannt. Als Beschäftigter müssen Sie bei Beginn des Arbeitsverhältnisses lediglich Ihre steuerliche Identifikationsnummer angeben und das Geburtsdatum.
Die Abschaffung der Lohnsteuerkarte aus Papier hat keine Auswirkungen auf Ihre Steuererklärung. Die müssen Sie wie gehabt gründlich machen und beim Finanzamt einreichen. Auch dies können Sie bequem und unbürokratisch erledigen, indem Sie auf das kostenlose amtliche Steuererklärungsprogramm ElsterFormular zurückgreifen.