Kalte Progression ist die Bezeichnung für eine Steuermehrbelastung, die dann eintritt, wenn Lohnsteigerungen lediglich einen Inflationsausgleich bewirken und die Einkommensteuersätze nicht der Inflationsrate angepasst werden. Durch den progressiven Einkommenstarif wird für jeden über dem Grundfreifreibetrag verdienten Euro ein höherer Steuersatz fällig – das Realeinkommen sinkt.
Die Inflation bewirkt den Anstieg der Verbraucherpreise. Der von den Tarifpartnern vereinbarte Zuwachs des nominalen Einkommens gleicht diesen Anstieg regelmäßig aus bewirkt jedoch inflationsbereinigt kein höheres reales Einkommen. Die Kaufkraft steigt somit nicht, soweit die Lohnsteigerung (lediglich) der Inflation entspricht. Weil der Einkommensteuertarif in Deutschland nach dem nominalen Einkommen berechnet wird und progressiv verläuft, also mit höherem Einkommen steigt, ergibt sich dennoch trotz unveränderten Realeinkommens ein Anstieg des Durchschnittsteuersatzes und damit der Steuerbelastung. Wenn mehr Einkommensbezieher beim Steuersatz aufrücken, nimmt der Staat mehr Steuern ein.
Die Kritik lautet, dass die kalte Progression de facto eine versteckte Steuererhöhung darstelle, weil Steuerpflichtige mit steigendem Einkommen in einen höheren Steuersatz hineinwüchsen und ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit trotz Einkommensanstieg nicht zunehme. Dem könne eine automatische und regelmäßige Anpassung der Einkommensteuertarife an die Kaufkraftentwicklung abhelfen.
Hier gilt es zu bedenken, dass entsprechende automatische Anpassungen die Gefahr bergen, die Inflation zu fördern. Ferner werden der Politik Handlungsspielräume genommen. Nicht zu vernachlässigen sind auch die steuertechnischen Probleme, weil eine Vielzahl von Schwellwerten, Pauschbeträgen usw. miteingerechnet und angepasst werden müssen.
Es bieten sich im Rahmen eines steuerlichen Gesamtkonzepts andere Möglichkeiten, die Steuerlast an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. So wird etwa die Steuerfreiheit des Existenzminimums überprüft und bei Bedarf zum Beispiel über den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag angepasst. Weiterhin sind auch andere Steuerarten in die Betrachtung einzubeziehen.
Zudem ist zu beachten, dass niedrige Einkommen deutlich weniger von der kalten Progression betroffen sind als höhere. Die Steuermehrbelastung infolge der kalten Progression entfällt zu 13,5 Prozent auf die unteren 50 Prozent der Steuerpflichtigen und zu 86,5 Prozent auf die oberen 50 Prozent.