BMF-Schreiben09.03.2009  

Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG

Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009

Hierzu: BMF-Schreiben vom 9. März 2009
- IV C 4 - S 2221/07/0007 - (2009/0158048) -

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