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Referat für Bürgerangelegenheiten
03018/682-3300
Mit dem Begriff „Bankenabgabe“ wird eine Abgabe bezeichnet, mit der der Bankensektor an den Kosten künftiger Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Finanzmarktstabilität beteiligt wird.
Zur Finanzierung von Restrukturierungsmaßnahmen gemäß Restrukturierungsgesetz vom 9. Dezember 2010 1 ist der Restrukturierungsfonds als Sondervermögen des Bundes unter Verwaltung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilität errichtet worden. Die Zielgröße des Fonds beläuft sich auf 70 Milliarden Euro. Die Mittel des Restrukturierungsfonds werden durch Beiträge der beitragspflichtigen Kreditinstitute erbracht. Die Kreditinstitute sind verpflichtet, Jahresbeiträge erstmalig zum 30. September 2011 zu leisten. Die Höhe der Jahresbeiträge richtet sich nach dem Geschäftsvolumen, der Größe und der Vernetzung des beitragspflichtigen Kreditinstituts.