
Wolfgang Schäuble zu Gast bei n-tv: „Wir sind auf dem richtigen Weg“
Referat für Bürgerangelegenheiten
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Mit der Steuerschätzung wird seit 1955 jährlich versucht, die Höhe der zu erwartenden Steuereinnahmen über volkswirtschaftliche Kennzahlen zu ermitteln. Zuständig ist der Arbeitskreis Steuerschätzung. Ihm gehören an: Das Bundesfinanzministerium, das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, die fünf großen Wirtschaftsforschungsinstitute, das Statistische Bundesamt, die Deutsche Bundesbank, der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die Länderfinanzministerien und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Den Vorsitz hat der zuständige Referatsleiter im Bundesfinanzministerium.
Für die Schätzungen des Arbeitskreises erstellen acht Mitglieder – die fünf Wirtschaftsforschungsinstitute, die Bundesbank, der Sachverständigenrat und das Bundesfinanzministerium – unabhängig voneinander eigene Schätzvorschläge für jede einzelne Steuerart. Die unterschiedlichen Vorschläge werden vom Arbeitskreis solange diskutiert, bis ein Konsens erreicht ist. Auf Grundlage der gemeinsamen Schätzung der Einzelsteuern werden dann die Einnahmen ermittelt, die auf Bund, Länder, Gemeinden und die EU entfallen.
In der Regel finden die Sitzungen zwei Mal im Jahr statt: Die Steuerschätzung im Mai bildet unter anderem die Grundlage für den Haushaltentwurf des darauf folgenden Jahres. Die zweite Sitzung im Herbst umfasst das laufende und das folgende Jahr und ist Grundlage für die Ansätze des Haushaltsgesetzes. Fallen die Einnahmen niedriger aus als vom Arbeitskreis erwartet, spricht man auch von einem Haushaltsloch. Als überplanmäßig werden Einnahmen bezeichnet, die höher ausfallen als erwartet. Außerplanmäßige Einnahmen sind Einnahmen, mit denen vorher nicht gerechnet wurde. Gesetzliche Grundlage für die Steuerschätzungen ist das geltende Steuerrecht.