Niemand darf ohne Versicherungsschutz bleiben

Mit der Gesundheitsreform sichert die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2009 die Einführung des Basistarifs in der privaten Krankenversicherung. Damit wird die Forderung des Koalitionsvertrags umgesetzt, dass niemand ohne Versicherungsschutz bleiben darf. Versicherten, die ihren Schutz verloren haben, müsse eine Rückkehrmöglichkeit zur jeweiligen Versicherung angeboten werden.
Darüber hinaus haben Versicherte künftig mehr Möglichkeiten für einen Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen. Dadurch wird der Wettbewerb zwischen den Anbietern gestärkt und damit ein Anreiz für kundenfreundlicheres und Kosten bewussteres Verhalten der Anbieter geschaffen.
Der Basistarif entspricht in Mindestverweildauer und Leistungsumfang der Regelung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle privaten Krankenversicherer werden gesetzlich verpflichtet, einen solchen Tarif anzubieten
Wer ab Januar 2009 eine private Krankenversicherung abschließt, der erhält ein uneingeschränktes Wechselrecht zu anderen privaten Versicherungsunternehmens. Beim Wechsel gehen die „angesparten“ Alterungsrückstellungen nicht verloren (Portabilität).
Für Kunden, die schon vor dem 1. Januar 2009 eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, regelt die so genannte „Kalkulationsverordnung“ des Bundesfinanzministeriums wie hoch die Alterungsrückstellungen sind, die der Kunde beim Wechsel zu einem anderen Tarif oder einem anderen Anbieter mitnehmen kann.
Der Leistungsumfang entspricht dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es dürfen keine Zuschläge wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos erhoben werden. Die Beiträge sind auf den jeweiligen Höchstbetrag der GKV begrenzt, derzeit etwa 500 Euro [Glossar]. Für finanziell hilfebedürftige Versicherte sind Maßnahmen zur Verringerung des Beitrages vorgesehen.