Gesellschaft und Zukunft03.07.2009  

Wie funktioniert das „Bad Bank“-Modell?

„Giftmüllabfuhr“ nur gegen volle Gebühr!

Müllmänner bei der Entsorgung Quelle: Copyright: panthermedia.net / Momme Hansen
"Giftige“ Wertpapiere

Die Bundesregierung hat in den letzten Monaten mit mehreren Maßnahmen wesentlich zur Stabilisierung des Finanzsystems beigetragen. Bis heute ist das nötige Vertrauen zwischen den Marktteilnehmern jedoch noch nicht vollständig zurückgekehrt.

Der Grund sind große Bestände risikobehafteter Wertpapiere, die die Bilanzen von Kreditinstituten, Finanzholding-Gesellschaften und deren Tochterunternehmen belasten. Sie binden Eigenkapital [Glossar], so dass die Banken weniger Kredite an normale Kunden gewähren.

Am 13. Mai 2009 hat das Kabinett deshalb ein Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung beschlossen, das genau hier ansetzt. Das Herzstück: Banken können „Bad Banks“ gründen und strukturierte Wertpapiere an sie übertragen. Der Staat garantiert – die Banken müssen dafür zahlen. Der Bundestag hat das Gesetz am 3. Juli 2009 beschlossen.

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Was sind „Schrottpapiere“ und warum sind sie ein Problem für uns alle?

Die Banken können strukturiert Wertpapiere in unsicheren Zeiten nur sehr schwer bewerten und kaum veräußern, die Papiere sorgen deshalb jedes Quartal für Abschreibungen. Ständig muss mehr Kapital für Schrottpapiere hinterlegt werden, das dann bei der Kreditvergabe an die Kunden fehlt.

Diese Situation hemmt eine weitere Gesundung der Finanzmärkte [Glossar] und der Wirtschaft. Die Bundesregierung sieht Handlungsbedarf – im Interesse aller Bürger. Für den Weg aus der Krise ist es wichtig, dass der Finanzsektor seine Kunden, die ganz normalen Unternehmen um die Ecke, mit Millionen von Arbeitsplätzen, wieder zureichend mit Krediten versorgt.

Wie funktioniert die Bad Bank [Glossar]-Regelung der Bundesregierung?

Seit Monaten wurden unter dem Schlagwort „Bad Bank“ verschiedene Modelle diskutiert, wie solche Papiere aus den Bankbilanzen ausgelagert werden können. Die Bundesregierung setzt auf dezentrale „Bad Banks“, um die „Giftmüllabfuhr“ aus den Banken zu ermöglichen. Da die Bad Banks die Form von Zweckgesellschaften haben, wird das Modell auch als „Zweckgesellschaftsmodell“ bezeichnet.

Diese „Giftmüllabfuhr“ gibt es allerdings nur gegen Gebühr! Eine Bank kann eine Zweckgesellschaft gründen – eine eigene  „Bad Bank“ – die keine Banklizenz benötigt. Sie überträgt ihr die risikobehafteten Wertpapiere mit einem in der Regel zehnprozentigen Abschlag vom Buchwert. Stichtag für den Buchwert ist der 30. Juni 2008. Das heißt: Der damalige Buchwert wird um 10 Prozent vermindert, um den Übertragungswert zu berechnen. Dieser darf wiederum nicht höher sein als der Buchwert zum 31. März 2009, der im ersten Entwurf als Stichtag vorgesehen war.

Im Gegenzug erhält die Bank von der Zweckgesellschaft eine Schuldverschreibung in gleicher Höhe.

Der Staat garantiert über den Bankenrettungsfonds SoFFin für die Schuldverschreibung. Der Vorteil dieses Tausches liegt darin, dass die Bank die Schuldverschreibungen bei der Bundesbank für neues Geld einreichen kann, was mit den ursprünglichen Wertpapieren nicht möglich war. So wird Eigenkapital befreit, das nun für die Vergabe neuer Kredite verwendet werden kann.

Schematische Darstellung des Bad Bankmodells der Bundesregierung Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Bad Bank-Regelung der Bundesregierung

Was kostet die Garantie des Bundes?

Die Garantie des Bankenrettungsfonds gibt es nicht zum Nulltarif.

  • Die Bank muss eine Garantiegebühr an den Bankenrettungsfonds SoFFin bezahlen.
  • Außerdem zahlt sie an den Bankenrettungsfonds einen Ausgleichsbetrag. Dies ist der Differenzbetrag zwischen dem Übertragungswert und dem von Sachverständigen ermittelten wahrscheinlichen Wert bei Fälligkeit(Fundamentalwert ) der Wertpapiere und geschieht in gleich bleibenden Raten über die Garantielaufzeit von maximal 20 Jahren.

  • Die Bank muss ferner die Ausschüttung an ihre Anteilseigner sperren, wenn ein Defizit [Glossar] vorliegt, also der tatsächliche Marktwert bei Fälligkeit unter dem Fundamentalwert liegen sollte. Die Ausschüttungen fließen dann solange an die SoFFin und nicht an die Anteilseigner der Bank, bis das Defizit ausgeglichen ist.
  • Die auslagernde Bank muss die Auflagen aus dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz akzeptieren, zum Beispiel den Gehaltsdeckel von 500.000 Euro [Glossar].

Andere Lösungen, etwa eine Branchenabgabe zur Finanzierung der Garantien, sind aus Sicht der Bundesregierung ungeeignet, da auch Banken belastet werden, die sich nicht an Finanzabenteuern beteiligt haben. Wer den Schaden angerichtet hat, soll dafür auch bezahlen. Das Kreditinstitut bzw. die Anteilseigner tragen letztlich sämtliche Verluste aus den übertragenen Wertpapieren.

Was ist ein Stress-Test?

Neu im vom Parlament verabschiedeten Gesetz: Die Unternehmen müssen sich verbindlichen Stress-Tests nach Vorgaben des Fonds unterziehen. Ziel ist herauszufinden, ob sie im Hinblick auf wesentliche Risiken anfällig für Verluste sind. Die Ergebnisse des Stress-Tests werden nicht veröffentlicht, sondern dienen dem Fonds intern dazu, eine Grundlage für die Garantieübernahme zu haben und gegebenenfalls Auflagen zu machen.

Müssen jetzt alle Banken eine „Bad Bank“ gründen? 

Das Modell beruht auf Freiwilligkeit, da es ein Teil des bestehenden Rettungspaketes ist, das ebenfalls so konstruiert ist.

Voraussetzung für eine Teilnahme an dem Modell ist u.a., dass die Banken über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügen. Bei den Landesbanken erfordert dies wesentliche Fortschritte bei der Neuordnung des Sektors. Die Bundesländer mit eigenen Instituten wollen sich darauf einigen, wie eine solche Neuordnung erfolgen soll. Sie betrifft das sogenannte Konsolidierungsmodell.

Welche Ziele werden mit dem Bad Bank-Modell erreicht?

Die Bundesregierung erreicht mit diesem Modell vier zentrale Ziele. Erstens: Die Unternehmen können ihre Bilanzen kurzfristig entlasten. Zweitens: Sie bekommen gleichzeitig Planungssicherheit hinsichtlich der erforderlichen Abschreibungen. Drittens: Mit diesem Prinzip gelingt es, die Risiken für den Staat und damit für den Steuerzahler gering zu halten. Denn die Kosten für die Maßnahmen werden letztlich von den Eigentümern der übertragenden Unternehmen übernommen – der Staat entlässt sie nicht aus der Verantwortung. Viertens: Das freie Eigenkapital der Bank kann in Form von Krediten in die Realwirtschaft, in Investitionen [Glossar] und damit auch in die Sicherung von Arbeitsplätzen fließen.

Was ist das Konsolidierungsmodell?

Das Gesetz wurde durch weitere, eigenständige Regelungen ergänzt, die die Auslagerung weiterer Risikooptionen sowie Geschäftsfelder durch Kreditinstitute ermöglichen. Es umfasst Abwicklungsanstalten, die unter dem Dach der Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) eingerichtet werden. Unter anderem sollen mögliche Haftungsrisiken des Bundes so weit wie möglich ausgeschlossen werden. Wichtiger Kernpunkt ist deshalb die Verankerung einer direkten und umfassenden Haftung der Eigentümer der abgebenden Kreditinstitute für die Verluste der Anstalten.

Gleichzeitig können die Bundesländer Konsolidierungsanstalten nach Landesrecht errichten.

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