Geld und Kredit
Die Aufgabe des Schuldenmanagements des Bundes besteht darin, das im Haushaltsplan vorgesehene Kreditvolumen termingerecht und zu marktgerechten Bedingungen zu beschaffen. Ziel ist es, die Ausgaben für Zinsen im Bundeshaushalt langfristig bei begrenztem Zinsrisiko zu minimieren. Die Struktur des Schuldenportfolios wird entsprechend gestaltet.
Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, begrüßt die Veröffentlichung der Ergebnisse des europäischen Banken-Stresstests:
„Die breite Teilnahme am Stresstest und die Offenlegung der Ergebnisse ist ein wichtiger Schritt für mehr Vertrauen auf den Märkten. Die Transparenz über die Widerstandsfähigkeit der europäischen Banken hat sich damit deutlich erhöht.
Es ist ein positives Signal, dass ausnahmslos alle teilnehmenden deutschen Banken die aufsichtsrechtlichen Anforderungen auch im unwahrscheinlichen Fall eines schweren Wachstumseinbruchs erfüllen. Bei Bewertung der Ergebnisse ist zudem zu beachten, dass beim Sonderfall HRE die bereits eingeleitete Neustrukturierung beim Stresstest noch nicht berücksichtigt werden konnte.
Ungeachtet des insgesamt erfreulichen Ergebnisses des Stresstests bleibt die Notwendigkeit bestehen, weitere Fortschritte bei der Konsolidierung des Landesbankensektors zu erreichen.“
Um in Zukunft besser auf die Schieflage bei einer Bank reagieren zu können, hat die Bundesregierung nun einen Referentenentwurf erarbeitet. Das Papier sieht unter anderem ein klares Sanierungs- und Restrukturierungsverfahren sowie die Einführung einer Bankenabgabe vor. Damit sollen Systemkrisen verhindert und Banken an den Rettungskosten beteiligt werden.
Die Mitgliedstaaten haben als Teil des Schutzschirms für Europa vereinbart, dass sie im Krisenfall zusätzlich zum neu geschaffenen Gemeinschaftsinstrument weitere Hilfen zur Verfügung stellen. Für verzinsliche Kredite, die über eine Zweckgesellschaft vergeben werden, stellen die Mitgliedstaaten Garantien von bis zu 440 Mrd. Euro zur Verfügung.
Durch diesen Gesetzentwurf sollen bestimmte Transaktionen, die für die Stabilität der Finanzmärkte eine Bedrohung darstellen, verboten werden.
Die bestehende Regelung zum Verbot bestimmter Leerverkäufe soll nach Plänen der Bundesregierung weiter ausgedehnt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der am 2. Juni vom Kabinett beschlossen wurde. Mit der Neuregelung soll die Stabilität der Finanzmärkte gestärkt werden.
Die internationalen Finanzmärkte sollen mit einer Finanzmarktsteuer an den Kosten der Krise beteiligt werden. Für eine entsprechende Initiative wird sich die Bundesregierung einsetzen. Nun werden mit der Finanztransaktionssteuer und der Finanzaktivitätssteuer mögliche Modelle diskutiert.
Die jährliche Inflationsrate in Deutschland lag im April dieses Jahres bei +1,0 %. Damit ist nach Einschätzung der Europäischen Zentralbank (EZB) das Preisniveau weiterhin stabil.
Die Finanzkrise hat das Vertrauen in die Finanzmärkte erschüttert und die Notwendigkeit weiterer substanzieller Verbesserungen des Aufsichtsrechts zu Tage treten lassen. Die Änderungen dieses Gesetzes stärken den öffentlichen Anlegerschutz und verbessern die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte. Dies trägt dazu bei, das Vertrauen der Anleger zurück zu gewinnen und damit den Finanzplatz Deutschland zu stärken. Der Anlegerschutz wird nicht im Wege der Durchsetzung individueller Ansprüche verfolgt, sondern im öffentlichen Interesse durch die Aufsicht über den Markt- und insbesondere die Marktteilnehmer und deren Verhalten.
Am 31. März 2010 hat die Bundesregierung ein Eckpunktepapier zur weiteren Finanzmarktregulierung verabschiedet. Zur Vermeidung künftiger Krisen sieht das Papier unter anderem eine Abgabe für Banken vor. Mit den Mitteln sollen künftige Rettungsmaßnahmen systemrelevanter Banken finanziert werden.
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